Es geht für Thüringen um eine Menge Geld: Seit Jahren versucht die Landesregierung, sich gegen die alleinige Zahlungspflicht für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kali-Gruben zu wehren. Nun haben Deutschlands höchste Verwaltungsrichter in Leipzig das Wort. Bei der für diesen Donnerstag (26. Juni) in Leipzig angesetzten Verhandlung wird nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts darüber verhandelt, ob das Land weiterhin die Millionenkosten für die Sanierung der Umwelt-Altlasten der Kali-Industrie allein stemmen muss - oder nicht. Ob an dem Tag bereits ein Urteil fällt, ist offen.
Warum Kummer in Leipzig dabei ist
Kummer will bei der Verhandlung über die Klage des Landes in Leipzig dabei sein - auch, um deutlich zu machen, «welche Bedeutung das Verfahren für Thüringen hat». Die Kosten für die Sicherungsarbeiten hauptsächliche in den seit Jahrzehnten stillgelegten Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis bezifferte der Minister auf 16 bis mehr als 20 Millionen Euro pro Jahr. Die Zahlungen aus der Landeskasse gehen an den Bergbaukonzern Kali+Salz mit Hauptsitz in Kassel, der die Sicherung übernimmt.
Die Arbeiten in einigen Hundert Metern Tiefe sind nötig, um einen Einsturz der riesigen Hohlräume durch den Kali-Abbau in der DDR auf Dauer zu verhindern - die Gruben müssen sicher verwahrt werden. In Springen sorgt ein Wassereinbruch zusätzlich für ein Dauerproblem. Formal geht es um Umweltschäden, sogenannte ökologische Altlasten, die durch den Kali-Abbau in der DDR entstanden. Das Land spricht von drohenden «Ewigkeitskosten». Thüringen hatte deshalb auch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt - Karlsruhe wies die Klage allerdings ab.