Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) will an zwei arbeitsfreien Samstagen pro Monat für Verkäuferinnen und Verkäufer festhalten. Beim Arbeitsschutz dürfe es keine Rückschritte geben, sagte die Ministerin. Entsprechende Forderungen aus der Wirtschaft und von Handelsverbänden, die Regel zu lockern, wies sie zurück.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel hätten angemessene Ruhephasen und Zeit für Familie verdient. «Wir können nicht weiter auf Verschleiß fahren und uns dann wundern, warum Menschen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben wollen», sagte Schenk.
Freie Samstage im Einzelhandel bundesweit einmalig
Die Ende 2011 in Thüringen eingeführte gesetzliche Regelung sieht zwei arbeitsfreie Samstage im Monat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen vor. Das ist nach Ministeriumsangaben bundesweit einmalig und stieß bei Wirtschafts- und Handelsvertretern von Anfang an auf Kritik. Die Rechtmäßigkeit wurde 2015 vom Bundesverfassungsgericht und 2016 vom Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt. Verschiedene Änderungsinitiativen im Thüringer Landtag fanden bisher keine Mehrheit.
Die Belastung in den Verkaufsstellen hätte in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, erklärte die Ministerin. Der Einzelhandel sei noch immer vorwiegend weiblich geprägt. Teilzeitbeschäftigung, höheres Arbeitspensum, ungünstige Arbeitszeiten und längere Ladenöffnungszeiten würden sich auf die Familien und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirken.
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