Thüringer Sparkassen-Kunden mit Prämiensparverträgen haben nach einem Gerichtsurteil Verbraucherschützern zufolge Aussicht auf eine höhere Zinsausschüttung. «Wer bisher die Zinsansprüche seines Prämiensparvertrages noch nicht geprüft hat, sollte dies jetzt dringend tun», sagt Andreas Behn, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Vielen Sparern stehen der Verbraucherzentrale zufolge Nachzahlungen im vierstelligen Bereich zu - offenbar sei das aber vielen Betroffenen nicht bekannt.
Urteil auch auf Kunden anderer Sparkassen übertragbar
«Auch wenn die Urteile nur für die beiden verklagten Sparkassen – die
Saalesparkasse und Ostsächsische Sparkasse Dresden – juristisch
bindend sind: Die Festlegungen des Gerichts gelten aus Sicht der
Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge mit variabler
Verzinsung der Thüringer Sparkassen», so Behn. Bei den Prämiensparverträgen handle es sich um Standardprodukte der Sparkassen. Sollte ein Sparvertrag von den rechtswidrigen Klauseln betroffen sein, könnten Kunden eine Nachberechnung und Erstattung einfordern - auch noch drei Jahre, nachdem der Sparvertrag beendet wurde.
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