loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Wenn die Reichweite zum Verdacht wird: Der Fall Anike Ekina

Influencerin Anike Ekina: Wenn öffentliche Aussagen zu steuerlichen Ermittlungen führen / Bildrechte: Anike Ekina
Influencerin Anike Ekina: Wenn öffentliche Aussagen zu steuerlichen Ermittlungen führen / Bildrechte: Anike Ekina

3 Mio. Follower = Steuerverdacht? Der Fall Anike Ekina zeigt, wie Social-Media-Daten Ermittlungen auslösen – und warum Influencer leichtes Ziel sind.

Drei Millionen Follower – das muss doch bares Geld bedeuten. Diese Gleichung scheint der Ausgangspunkt gewesen zu sein, als 20 bis 30 Beamte der Task Force Social Media bei OnlyFans und BestFans-Star Anike Ekina klingelten. Was folgte, war eine Hausdurchsuchung, die ihren gesamten Betrieb lahmlegte: Handys weg, Server weg, Zugänge gesperrt. Ein Unternehmen ausgeschaltet per Beschluss. „In diesem Moment merkst du: Hier geht es nicht mehr nur um Zahlen. Hier wird dein komplettes Leben auseinandergenommen", sagt sie.

Follower vs. Realität: Warum die Ermittlungslogik hinkt

Der Verdacht: Die Zahl ihrer Follower passe nicht zu den gemeldeten Umsätzen. Dass hinter einem Account längst kein einsamer Creator mit Ringlicht sitzt, sondern ein Unternehmen mit Mitarbeitern, Produktionskosten und internationalen Zahlungsströmen, scheint in solchen Ermittlungslogiken kaum vorgesehen. „Es werden nur die Einnahmen gesehen – aber die komplette Struktur dahinter ignoriert", kritisiert Ekina. Und weiter: „Bei Einnahmen aus Großbritannien über Plattformen wird die Umsatzsteuer bereits durch den Betreiber in die jeweiligen Länder abgeführt, in denen sie entsteht. Deshalb werden diese Beträge netto nach Deutschland ausgezahlt."

Grundlage des Verfahrens sind offenbar auch automatisierte Auswertungen öffentlicher Inhalte – inklusive einer Podcast-Aussage, die Ekina heute als ungeschickt bezeichnet: „Ich wurde gefragt, was ich im Monat verdiene – und habe sechsstellig gesagt. Ich habe in dem Moment nicht darüber nachgedacht, weil ich intern immer in Jahresumsätzen rechne. Das war keine Absicht, sondern ungenau formuliert." Ein Halbsatz in einem Interview – und die Steuerfahndung baut daraus offenbar einen Anfangsverdacht.

„Man nimmt die, die erreichbar sind“: Selektive Ermittlungen?

Besonders aufschlussreich ist ein Detail, das Ekina schildert. Auf die Frage, warum man sich nicht die offensichtlichen Problemfälle vornehme, habe es geheißen: „An die kommt man nicht so leicht ran wie an Sie." Ihre Schlussfolgerung: „Dann nimmt man die, die sichtbar sind. Die, die hier sind. Die, die erreichbar sind." Das ist, wenn es stimmt, ein bemerkenswerter Satz. Er sagt ziemlich genau, wie solche Verfahren entstehen: nicht dort, wo der Schaden vermutet am größten ist, sondern dort, wo der Zugriff am einfachsten ist.

Bleibt die Frage, ob sich der Vorwurf von rund 229.000 Euro für 2021 und 2022 bestätigt. Ekina kündigt Aufklärung an: „Wir klären das transparent. Mit Zahlen, nicht mit Annahmen. Ich habe nichts davon, etwas zu verschleiern. Aber ich habe ein Problem damit, wenn Dinge falsch dargestellt werden." Bis dahin gilt, was bei jedem Steuerverfahren gelten sollte: die Unschuldsvermutung. Auch wenn man drei Millionen Follower hat.