Logo DieThüringer News
Nachrichten / Wissenschaft

RKI: Rund 290 Hitzetote in Thüringen bis Mitte August – Höchster Wert seit 2016

RKI: Rund 290 Hitzetote in Thüringen bis Mitte August – Höchster Wert seit 2016
Es gab in diesem Jahr laut RKI viele Hitzetote. (Symbolbild) / Foto: Katharina Kausche/dpa
Von: DieThüringer News
Die Hitze hat in Thüringen in diesem Sommer vielen Menschen das Leben gekostet. Die Zahlen könnten laut Robert Koch-Institut sogar noch höher liegen.

In diesem Jahr sind in Thüringen nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) bis Mitte August rund 290 Menschen durch Hitze gestorben. Das sind mehr als in jedem Gesamtjahr seit 2016, wie das RKI in seinem aktuellen Wochenbericht mitteilte.

Bundesweit haben die Hitzewellen 2026 demnach bislang rund 15.800 Menschen das Leben gekostet - ebenfalls der höchste Wert seit 2016. Die bis dato meisten Hitzetoten hatte das RKI im Jahr 2018 registriert - mit 9.500 Sterbefällen, darunter rund 180 in Thüringen.

Die Zahlen der vergangenen Jahre variieren etwas im Vergleich zu früheren RKI-Angaben. Laut einer Sprecherin liegt das daran, dass die Schätzungen jeden Monat neu berechnet werden - auch für die vergangenen Jahre.

Zahl der Hitzetoten könnte noch höher liegen

Laut RKI handelt es sich um konservative Schätzungen. Die Gesamtzahl der diesjährigen Hitzetoten könnte daher sogar noch höher liegen. Auf dem Totenschein werde zumeist nicht die Hitze als Todesursache vermerkt. Daher stellt das RKI statistische Berechnungen zu den Hitzetoten an.

In einigen Fällen, zum Beispiel beim Hitzeschlag, führt die Hitzeeinwirkung laut RKI unmittelbar zum Tod. In den meisten Fällen aber sterben die Betroffenen demnach an einer Kombination aus Hitze und bereits bestehenden Erkrankungen.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieThüringer News
Artikel von

DieThüringer News

DieThüringer News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.