Künftig gibt es Kopfnoten ab Klasse 1, Sitzenbleiben ist ab Klasse 6 möglich: Die neue Thüringer Schulordnung hat den Bildungsausschuss passiert und kann somit in Kraft treten.
Die Linke-Fraktion lehnte nach eigenen Angaben die Änderungen ab, was aber folgenlos bleibt, wie ein Sprecher des Bildungsministeriums erklärte. «Die Wiedereinführung der Kopfnoten in der Grundschule und die Versetzungsentscheidung ab der Klassenstufe 6 ist kein Wechsel in der Bildungspolitik, sondern der Griff in die Mottenkiste», erklärte die bildungspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, Ulrike Große-Röthig.
Dass Gemeinschaftsschulen entgegen der ursprünglichen Pläne Sonderreglungen erhalten, sei zu begrüßen. «Aber auch Schülerinnen und Schüler an anderen Schulformen haben eine in die Zukunft gerichtete Bildungspolitik verdient. Dabei helfen subjektive Beurteilungen und regelkonforme Einteilungen durch Kopfnoten nicht», kritisierte die Politikerin.
Die neuen Regeln sehen an allen Schulen eine Versetzungsentscheidung ab Klasse sechs vor. Gemeinschaftsschulen können selbst entscheiden, ob sie das übernehmen oder nicht, brauchen aber einen Beschluss der Schulkonferenz.
Zudem werden ab der ersten Klasse Kopfnoten eingeführt - zunächst als verbale Rückmeldung, ab Klasse drei erhalten die Schülerinnen und Schüler dann eine Bewertung nach «sehr gut», «gut», «befriedigend» oder «nicht befriedigend» auf dem Zeugnis. Auch hier können Gemeinschaftsschulen per Beschluss der Schulkonferenz ab Klasse drei bei einer verbalen Leistungseinschätzung bleiben.
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