Sie störten sich an Besetzungsvorgaben für Gremien und sahen die Wissenschaftsfreiheit bedroht: Doch die Verfassungsbeschwerde mehrerer Professoren Thüringer Hochschulen gegen die Reform des Hochschulgesetzes ist weitgehend ins Leere gelaufen. Die Beschwerde gegen einzelne Aspekte des 2018 reformierten Gesetzes blieb überwiegend erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte.
Die in der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Regelungen räumten den Professoren weitgehend so viel Mitbestimmung ein, dass die Wissenschaftsfreiheit gewahrt bleibe, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Zuvor war der entsprechende Beschluss des Ersten Senats von Ende September veröffentlicht worden.