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Ministerin: Rettungsschirm hat Kliniksterben verhindert

Der Rettungsschirm für Thüringer Krankenhäuser hat aus Sicht der Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) sein Ziel erfüllt, Häuser vor der Schließung zu bewahren. (Archivbild) / Foto: Jan Woitas/dpa
Der Rettungsschirm für Thüringer Krankenhäuser hat aus Sicht der Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) sein Ziel erfüllt, Häuser vor der Schließung zu bewahren. (Archivbild) / Foto: Jan Woitas/dpa

Weniger als zehn Kliniken nutzen aktuell das Soforthilfeprogramm in Thüringen. Warum Gesundheitsministerin Schenk das Darlehen trotzdem für notwendig hält.

Der im Sommer in Thüringen gestartete Rettungsschirm für Kliniken hat nach Ansicht von Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) in mehreren Fällen die Schließung bedrohter Häuser abgewendet. Das Kreditprogramm werde derzeit von einer einstelligen Anzahl an Häusern genutzt, so die Ministerin. «Wir reden da nicht über mehr als zehn, aber es gibt halt welche, die das dringend brauchen», so die SPD-Politikerin. Sie fühle sich deshalb bestätigt in der Annahme, dass das Soforthilfeprogramm nötig war. 

Antragsberechtigt für das Darlehensprogramm der Thüringer Aufbaubank sind sowohl kommunale als auch privatwirtschaftliche Klinikbetreiber. Voraussetzung ist ein «tragfähiges Geschäftsmodell», hatte BSW-Finanzministerin Katja Wolf bei der Vorstellung des Programms erklärt. Bewilligt werde nur der nötige Mindestbedarf zur Überbrückung eines Engpasses. Maximal seien das zehn Millionen Euro über eine Kreditlaufzeit von bis zu 15 Jahren. 

Ministerin: Versorgung in Thüringen muss erhalten bleiben

Hintergrund ist die von Kliniken beklagte chronische Unterfinanzierung, etwa wegen nicht ausreichend finanzierter Kostensteigerungen. Auch die Bundesregierung hatte deshalb vier Milliarden Euro Soforthilfen mit dem Haushalt 2025 auf den Weg gebracht. Mit den Geldern sollen die Kliniken die Zeit bis zur Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes überbrücken. Ziel müsse der Erhalt von Standorten der medizinischen Versorgung in Thüringen bleiben, so Gesundheitsministerin Schenk. Wie im Reformprozess vorgesehen, könne das aber nicht bedeuten, dass auch weiterhin überall spezialisierte Leistungen wie etwa Hüftoperationen angeboten werden. 

Die Einführung des Bürgschaftsprogramms für Kliniken in Not hatte bereits die rot-rot-grüne Vorgängerregierung geplant. Sie hatte sich aber immer wieder verzögert.

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