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Teil der Rückzahlungen von Corona-Hilfen noch offen

Thüringer Unternehmen müssen Millionenbeträge an Corona-Hilfen zurückzahlen (Archivbild).  / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
Thüringer Unternehmen müssen Millionenbeträge an Corona-Hilfen zurückzahlen (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Mehrere Jahre nach der Pandemie ist in Thüringen erst ein Teil zu viel gezahlter Corona-Hilfen zurück überwiesen worden. In einigen Fällen liefen noch Gerichtsverfahren, in anderen seien die Schlussabrechnungen von Unternehmen noch nicht geprüft, teilte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Mehr als eine Milliarde Euro, vor allem aus Hilfsprogrammen des Bundes, waren während der Pandemie an Unternehmen im Freistaat geflossen, um sie angesichts massiver Umsatzausfälle zu stabilisieren. Nur ein verhältnismäßig kleiner Teil davon musste später zurückgezahlt oder für den Bund zurückgefordert werden. Vielfach seien die Rückzahlungen freiwillig erfolgt. 

Hohe Millionenbeträge bereits zurückgezahlt 

Das Gros der Rückzahlungen betraf laut Ministerium die Soforthilfe, die Handwerksbetrieben, Gastgewerbe und Unternehmen recht unkompliziert gewährt worden war. In Thüringen seien dafür rund 48.000 Anträge im Gesamtumfang von 252 Millionen Euro eingegangen und bewilligt worden. «Das war damals eine sehr hektische Situation. Es musste sehr schnell gehen. Niemand wusste genau, wie hoch die Umsatzausfälle sein werden», sagte ein Ministeriumssprecher. 

In einigen Fällen habe sich dann herausgestellt, dass das Defizit, das durch eine Soforthilfe ausgeglichen werden sollte, nicht so hoch wie befürchtet ausfiel. Von den Soforthilfen seien 54 Millionen Euro zurückgezahlt worden. Die offenen Forderungen bezifferte das Ministerium mit 12 Millionen Euro. Die Überprüfung der Corona-Soforthilfe sei bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen.

Zahlungsaufschub und Stundung möglich 

Anders sieht es bei gewährten Überbrückungshilfen sowie Neustarthilfen aus. Dafür lagen laut Ministerium im Freistaat 45.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 818 Millionen Euro in der Corona-Zeit vor. Zurücküberwiesen seien in diesem Bereich bisher 26 Millionen Euro. Die Höhe der bisher beglichenen Rückforderungen in diesem Bereich bezifferte das Ministerium mit 23,6 Millionen Euro. 

Dabei sei zu beachten, dass bisher erst 12.500 von 17.500 Schlussabrechnungen überprüft seien. «Die Höhe der endgültigen Rückzahlungen kann noch nicht final abgeschätzt werden.» Zur Erleichterung von Rückzahlungen würden Betrieben bei Bedarf sechs Monate Zahlungsaufschub gewährt. In begründeten Einzelfällen sei auch die Stundung oder sogar der Erlass von Rückzahlungen möglich, erklärte der Sprecher.

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