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Angeklagter in Geiselnahme-Prozess: «Keine bösen Menschen»

Mit einer selbstgebastelten Maske fiel der Angeklagte im Fall um eine mutmaßliche Geiselnahme einer 19-Jährigen beim Prozessauftakt auf. Nun äußerte er sich zu der ihm vorgeworfenen Tat.

Im Fall um eine mutmaßliche Geiselnahme einer 19-Jährigen hat sich der Hauptangeklagte keiner Schuld bewusst gezeigt. Der 53-Jährige sagte in einer teils schwer verständlichen, zum Großteil vorgelesenen Einlassung, er sei selbst Opfer einer Racheaktion der jungen Frau.

«Wir sind keine bösen Menschen», sagte der Angeklagte am Landgericht Erfurt mit Blick auf sich und seine Mitangeklagte. Die 56-Jährige bezeichnete der Mann als seine Freundin. Das Gericht hatte für die auch intime Bereiche betreffende Einlassung die Öffentlichkeit von der Verhandlung mit wenigen Ausnahmen, darunter Pressevertreter, ausgeschlossen.

Vorwurf gemeinschaftliche Geiselnahme

Die Staatsanwaltschaft wirft die beiden Angeklagten etwa gemeinschaftliche Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Sie sollen im Juli 2025 die damals 19-Jährige auf einem Grundstück mit Scheune in der Gemeinde Vogelsberg im Landkreis Sömmerda mehrere Tage festgehalten haben. Der 53-Jährige habe ihr mehrfach gedroht und sie schließlich nackt in eine kleine Holzkiste gesperrt, hieß es in der Anklage. Die Polizei habe die als vermisst gemeldete junge Frau später aus der Kiste befreit.

Die Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft die junge Frau aus Nordthüringen ein Jahr zuvor kennengelernt und eine sexuelle Beziehung mit ihr begonnen haben. Der 19-Jährigen soll demnach suggeriert worden sein, dass sie verhindern müsse, dass der Angeklagte stirbt, in dem sie diesem durch Sex mit ihm, ihm «positive Energie» geben solle.

Angeklagter sieht sich selbst als Opfer

In seiner Einlassung stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab. «Ich hatte keinen Sex mit ihr», so der Mann. Auch seine Mitangeklagte habe keinen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt. Mit Blick auf den Vorwurf der Geiselnahme sagte er, die junge Frau selbst habe ihn gebeten, sie wegen persönlicher Probleme drei Tage lang zu verstecken. Weil er sich erpresst gefühlt habe, habe er mitgemacht, so der Angeklagte. Die Bekannte sei keine Geisel gewesen, habe sich wohlgefühlt und sich frei bewegen können.

Angeklagter: Opfer stieg freiwillig in die Kiste 

Kein einziges Mal habe sie versucht, wegzulaufen, Fesseln und Kabelbinder habe sie sich selbst angelegt, zudem habe sie sich freiwillig zeitweise in einen Kofferraum gelegt und habe sich auch die Holzkiste als Versteck selbst ausgesucht. Dort habe sie höchstens 20 Minuten verbracht. Als die Polizei sie dann aus der Kiste befreite, habe sie das Opfer gespielt, behauptete der Angeklagte weiter.

Seine Mitangeklagte habe nicht gewusst, dass die 19-Jährige längere Zeit bei ihm gewesen sei. Sie sei jedoch dabei gewesen, als die junge Frau zunächst auf den Hof gebracht worden sei.

Zuvor hatte sich der 53-Jährige fast zwei Stunden lang Angaben zu seiner Lebensgeschichte gemacht. Nach durch Gewalt geprägte Kindheit soll er demnach mehrmals in psychiatrische Einrichtungen gekommen sein, durch ein Gutachten sei eine Persönlichkeitsstörung bei ihm festgestellt worden.

Fortsetzung am Donnerstag

Die Verhandlung soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Dann soll der Angeklagte seine Einlassung zur Sache fortführen. Möglicherweise wird auch die betroffene junge Frau aussagen. Allerdings gilt es als wahrscheinlich, dass die Öffentlichkeit dann wieder von der Verhandlung ausgeschlossen wird.

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