Nach der Verurteilung eines früheren Referatsleiters des Thüringer Oberlandesgerichts wegen Untreue und Vorteilsannahme beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) heute (9.30 Uhr) mit dem Fall. Das Landgericht Gera hatte den Angeklagten im Januar 2025 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und dabei deutliche Kritik am damaligen Zustand der Thüringer Justiz geäußert.
Nach den Feststellungen des Landgerichts missachtete der leitende Beamte beim Abschluss von Dienstleistungsverträgen und Abonnements vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben. Außerdem soll er von zwei mitangeklagten Unternehmern Darlehen erhalten haben. Hintergrund war den Angaben nach eine Übereinkunft, wonach er sie dafür bei Auftragsvergaben berücksichtigen und ihre wirtschaftlichen Interessen wahren sollte. Einen Bezug zu einer konkreten Diensthandlung konnte das Landgericht aber nicht feststellen.