Das Verfahren gegen vier mutmaßliche Rechtsextreme, die die verbotene Vereinigung «Combat 18» weiterbetrieben haben sollen, ist vom Gericht gegen Zahlung einer Geldstrafe vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen müssen bis zum Sommer jeweils 500 Euro an ein Kinder- und Jugendhilfswerk zahlen, damit das Verfahren nicht fortgesetzt wird, wie das Landgericht Dortmund mitteilte.
Bei der Entscheidung am 25. Prozesstag sei berücksichtigt worden, dass die Angeklagten im Falle einer Verurteilung ohnehin eine Geldstrafe erwartet hätte, sagte eine Gerichtssprecherin. Da im Prozess noch eine umfangreiche Beweisaufnahme – darunter abgehörte Gespräche am Telefon und in Autos – angestanden hätte, stimmten Staatsanwaltschaft und Angeklagten der Zahlung der Geldauflage zu.