Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn untersagt - allerdings kam die Entscheidung zu spät. Die betroffene Person sei knapp eine Stunde zuvor an die ungarischen Behörden übergeben worden, teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Freitag dem Bundesgericht mit, wie es in einer Mitteilung aus Karlsruhe hieß. Der Vorgang sorgte für heftige Kritik vor allem bei linken Politikern.
In dem Verfahren geht es um eine 23-jährige in Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als «Maja» bekannt ist. Laut Bundesverfassungsgericht werfen die ungarischen Behörden «Maja» vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. Parallel ermittele in Deutschland die Bundesanwaltschaft wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin der Deutschen Presse-Agentur.
Seit Ende 2023 in Sachsen in Haft