Sie hat ihrem Vater in der Pandemie Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim trotz Besuchsverbots verschafft und damit geltendes Recht missachtet: Mit dieser Begründung hat das Landgericht Gera eine frühere Richterin am Freitag wegen Rechtsbeugung verurteilt. Die zur Tatzeit 33 Jahre alte Frau erhielt laut Gerichtsmitteilung das gesetzliche Minimum von einem Jahr Freiheitsstrafe. Diese sei aber zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau wurde bereits zuvor aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Verhandlung beantragt, die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung zu verurteilen. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
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