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Prozess um Messerattacke: Vier Jahre Haft gefordert

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den 33-Jährigen nach Messerstichen auf dessen Ex-Freundin wegen versuchten Mordes angeklagt. (Archivbild) / Foto: Marie Frech/dpa
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den 33-Jährigen nach Messerstichen auf dessen Ex-Freundin wegen versuchten Mordes angeklagt. (Archivbild) / Foto: Marie Frech/dpa

Ein Mann attackiert seine Ex-Partnerin mit einem Messer und gibt den Angriff im Gerichtsprozess zu. Der Staatsanwalt rückt dennoch vom Vorwurf des Mordversuchs ab - und nennt Gründe.

Im Prozess um Messerstiche auf seine Ex-Partnerin hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Ursprünglich war der Mann vor dem Landgericht Erfurt wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Oberstaatsanwalt Rainer Kästner-Hengst argumentierte nun, dieser Vorwurf sei nach Ende der Beweisaufnahme nicht haltbar. Denn es müsse davon ausgegangen werden, dass der 33-Jährige letztlich freiwillig davon abgelassen habe, die Tat zu vollenden und die Frau zu töten. 

Der aus Afghanistan stammende Angeklagte soll mit einem langen Messer in einer Julinacht im vergangenen Jahr in Erfurt mehrfach auf seine rund zehn Jahre jüngere Ex-Freundin eingestochen haben. Die Stiche selbst hatte der Mann im Prozess eingeräumt.

Gefährliche Körperverletzung statt versuchter Mord?

Auch Verteidigerin Susan Rechenbach-Auerswald erklärte, dass es letztlich um eine gefährliche Körperverletzung gehe. Rechenbach-Auerswald plädierte auf eine mildere Freiheitsstrafe, ohne deren Umfang zu konkretisieren und die gegebenenfalls auch auf Bewährung auszusetzen sei. 

Das Opfer hatte im Prozess als Zeugin ausgesagt und ist als Nebenklägerin beteiligt. Ihre Vertreterin schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. 

Mit einem Urteil wird noch im Laufe des Tages gerechnet.

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