Nach einer Gerichtsentscheidung will die Stadt Lindenberg im Allgäu dem thüringischen AfD-Parteichef Björn Höcke ein Redeverbot bei einer Wahlkampfveranstaltung erteilen. Die Stadt wollte die Überlassung der Lindenberger Stadthalle an die AfD eigentlich komplett widerrufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg jedoch in einem Eilverfahren für unzulässig erklärt. Die Richter hatten allerdings selbst darauf hingewiesen, dass «als milderes vorrangiges Mittel ein Redeverbot für Herrn Höcke» zur Verfügung stehe.
Wie ein Sprecher der Stadtverwaltung sagte, werde dieser Weg nun beschritten. Der AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau kündigte an, dass die Partei gegen ein Redeverbot für Höcke erneut vor das Verwaltungsgericht ziehen werde. Die Stadt hatte zuvor bereits erklärt, dass sie mit einem weiteren Eilverfahren bei dem Gericht in Augsburg rechne.
In dem Rechtsstreit geht es um eine am Sonntag (15. Februar) geplante Veranstaltung, bei der die AfD im städtischen Löwensaal ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März vorstellen will. Als die Stadt erfuhr, dass Höcke dort auch auftreten soll, widerrief sie die Überlassung der Halle an die Partei.