loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Betreiber müssen auch Fundamente von Windrädern abreißen

Rückbau von Windrädern in Thüringen jetzt geregelt  / Foto: Martin Schutt/dpa
Rückbau von Windrädern in Thüringen jetzt geregelt / Foto: Martin Schutt/dpa

Wenn Windräder in die Jahre kommen, wird ihr Abriss diskutiert. Eine neue Regelung macht nun Vorgaben, wie das künftig in Thüringen zu geschehen hat.

Betreiber von Windrädern in Thüringen müssen künftig auch für den Abriss der massiven Fundamente der Anlagen finanziell geradestehen. Das sieht eine Regelung des Infrastrukturministeriums vor, die seit Ende August gilt, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Danach sind die Betreiber am Ende der Laufzeit von Windkraftanlagen für den vollständigen Rückbau der Fundamente, von Wegen und anderen versiegelten Flächen zuständig. Sie müssten für die Kosten eine Sicherheitsleistung von 6,5 Prozent der Investitionssumme zurücklegen. 

Allerdings gelte die Regelung nicht rückwirkend, sagte der Sprecher, sondern nur für Windkraftanlagen, die nach dem Erlass errichtet werden. Derzeit drehen sind in Thüringen knapp 900 Windräder zur Stromerzeugung. Der Ausbau erfolgt nach wie vor nur schleppend: Laut einer Halbjahresbilanz des Bundesverbandes Windenergie wurden in Thüringen bis zum 30. Juni sechs neue Anlagen in Betrieb genommen. 

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßte den Erlass des Infrastrukturministeriums. Er schaffe Klarheit für alle Beteiligten, weil die Regelung im Baugesetzbuch einen rechtlichen Ermessensspielraum gegeben habe, erklärte der CDU-Energiepolitiker Thomas Gottweiss. «Das vollständige Fundament muss aus der Erde geholt werden.»

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten