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Ehemaliger Referatsleiter: Dienstvorschrift diente als Orientierung bei Einstufung der Thüringer AfD

Ehemaliger Referatsleiter: Dienstvorschrift diente als Orientierung bei Einstufung der Thüringer AfD
Im Thüringer Landtag beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss mit der Arbeit des Landesverfassungsschutzes. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Von: DieThüringer News
Ein Ex-Referatsleiter erklärt, wie die Behörde den Fall der AfD bearbeitete – und was es mit einer Dienstvorschrift auf sich hatte.

Bei der Einstufung der Thüringer AfD als Prüffall hat das Amt für Verfassungsschutz nach Angaben eines damaligen Referatsleiters eine Dienstvorschrift zur Orientierung genutzt. Es habe eine Dienstvorschrift «Auswertung» gegeben, sagte der ehemalige Referatsleiter vor dem Untersuchungsausschuss. Seiner Ansicht nach sei der Prüffall darin aber nur «stiefmütterlich» behandelt worden. Es sei sehr wenig dazu geregelt gewesen. 

Dreistufiges Verfahren

Der ehemalige Verfassungsschutzmitarbeiter skizzierte grob das bereits bekannte Verfahren zur Einstufung der AfD: Prüffall, Verdachtsfall, Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die Thüringer AfD sei im März 2020 als Verdachtsfall eingestuft worden, ein Jahr später, im März 2021, sei der Landesverband als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Er selbst habe die Behörde aber im Juni 2019 verlassen. Er könne also nichts zur Einstufung an sich sagen.

Der Untersuchungsausschuss trägt den Titel «Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger». Das Gremium soll unter anderem herausfinden, ob Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer «gesetzliche Pflichten oder beamtenrechtliche Vorgaben verletzt hat und ob er seiner Verpflichtung zur politischen Neutralität, einer zentralen Anforderung an den Präsidenten einer Verfassungsschutzbehörde, gerecht geworden ist oder sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht hat». 

Kramer ist seit 2015 Landesverfassungsschutzchef. Der Untersuchungsausschuss wurde von der Thüringer AfD-Fraktion mit ihrem Vorsitzenden Björn Höcke auf den Weg gebracht. Der AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.

Kramer verfolgte die Zeugenbefragung

Auf die Frage eines AfD-Abgeordneten, ob er den Eindruck hatte, dass das Amt gezielt auf eine Einstufung als gesichert rechtsextrem hingearbeitet habe, sagte der ehemalige Referatsleiter im Untersuchungsausschuss, dass Kramer in mehreren Interviews noch vor seinem Amtsantritt signalisiert habe, dass er sich eine Beobachtung der AfD vorstellen könne. «Das ist sicherlich ein Fingerzeig zu einer Zeit, wo die Frage - wir bewegen uns da im Jahr 2015 - sicherlich noch nicht in der Intensität diskutiert wurde», sagte er. 

Die Linke-Angeordnete Katharina König-Preuss sagte, das Beispiel zeige, dass der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem ungeeignet sei, weil bereits im Jahr 2014 der rechte und teils extrem rechte Charakter der AfD auch in wissenschaftlichen Studien offensichtlich gewesen sei. Kramer selbst war bei der öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses anwesend und verfolgte die Befragung der Zeugen.

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