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Warken relativiert Streit um Rentenreform: Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen

Warken relativiert Streit um Rentenreform: Übergangsfristen und Härtefallregelungen vorgesehen
Die Kanzleramtschefin betont, dass Härtefallregelungen und Übergangsfristen vorgesehen seien. (Archivbild) / Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von: DieThüringer News
Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten haben sich gegen die geplante Abschaffung der «Rente mit 63» gestellt. Die Kanzleramtschefin sieht aber keine unüberbrückbaren Meinungsunterschiede.

Kanzleramtschefin Nina Warken relativiert den Streit zwischen Kanzler Friedrich Merz und den CDU-Ministerpräsidenten aus dem Osten über die Renten-Reformpläne. Natürlich sei auch die Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 ein zentraler Baustein, sagte die CDU-Politikerin in der ZDF-Sendung «Berlin direkt». «Nur wir werden es mit Übergangsfristen machen, wir werden es mit Härtefallregelungen machen, das ist schon vorgesehen. Insofern sehe ich da auch gar keinen ganz großen Dissens zu den Ministerpräsidenten.»

Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze (Sachsen-Anhalt), Michael Kretschmer (Sachsen) und Mario Voigt (Thüringen) hatten sich gemeinsam gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren gestellt. Bundeskanzler Merz betonte vergangenen Mittwoch, dass er daran festhalten will - und zeigte sich «etwas erstaunt» über diese Wortmeldung, die seiner Überzeugung nach «nicht mit ausreichenden Sachargumenten unterlegt» gewesen sei. Zugleich zeigte er sich offen für Härtefallregelungen, die auch von der Rentenkommission empfohlen werden. 

Warken sagte, die Kommission habe einen «sehr runden Vorschlag» vorgelegt - jetzt sei es gemeinsam die Aufgabe, diesen Vorschlag umzusetzen. «Und natürlich wird es auch, so ist es auch vorgeschlagen, dort Möglichkeiten geben, auf besondere Lebensleistungen, auf besondere persönliche Situationen und Schicksale Rücksicht zu nehmen.» Sie verwies auch auf den Vorschlag einer neuen Schutzrente für langjährige Beitragszahler, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

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