Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) stellt sich hinter die Forderung nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD, auch wenn dies am Ende womöglich nur einige Landesverbände treffen könnte. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) wiesen zu Recht darauf hin, «dass zumindest der völkische Teil der AfD gegen Artikel 1 Grundgesetz verstößt», sagte Maier dem «Handelsblatt». «Deshalb plädiere auch ich seit geraumer Zeit für ein Verbotsverfahren gegen die besonders radikalen Landesverbände». Gut eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt schreiben Özdemir und Pistorius in einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung» (FAS): «Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.» Die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren werde immer noch so geführt, als gehe es vor allem um eine «politische Mutprobe», kritisierte Maier. Entscheidend sei, ob der demokratische Rechtsstaat bereit sei, die Mittel zu nutzen, die das Grundgesetz ausdrücklich an die Hand gebe. Die Pflicht zum Handeln bestehe, «wenn die Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung systematisch angegriffen werden». Diese Schwelle sei bei der AfD um den Thüringer Fraktionschef Björn Höcke erreicht. «Das ist bei der Höcke-AfD ganz offensichtlich und nachweisbar der Fall.» Die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas sprach sich dafür aus, die Prüfung eines Verbotsverfahrens voranzubringen. «Das Grundgesetz gibt uns diese Option zum Schutz», sagte die Bundesarbeitsministerin der Funke Mediengruppe. «Deshalb müssen wir prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD erfüllt sind.» Je stärker die AfD werde, desto radikaler werde sie. «Mehrere Landesverbände sind als gesichert rechtsextrem eingestuft, darüber kann man nicht hinwegsehen.» Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenBas für Prüfung von Verbotsverfahren