Die AfD-Landtagsfraktion ist mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die Konstituierung des Gremiums zur Verfassungsschutzkontrolle im Landtag verhindern wollte. Der Antrag sei abgelehnt, teilte das Verfassungsgericht in Weimar mit. Dabei geht es um die sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission. Sie nahm unmittelbar nach der Entscheidung der Richter nach Angaben des Landtags mit vier statt der vorgesehenen fünf Mitglieder ihre Arbeit auf.
Die Entscheidung der Richter sei wegen der Eilbedürftigkeit zunächst ohne schriftliche Begründung erfolgt, erklärte das Verfassungsgericht. Diese werde später veröffentlicht.