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Farbanschlag auf Bundeswehr-Stand bei Berufsinformationsmarkt in Jena

Auf Messen informiert die Bundeswehr unter anderem über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei sich. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Auf Messen informiert die Bundeswehr unter anderem über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei sich. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa

Bei einem Berufsinformationsmarkt in Jena beschmierte eine Gruppe von etwa sechs Personen einen Bundeswehr-Stand mit Farbe und protestierte gegen die Wehrpflicht; die Polizei leitete Ermittlungen wegen Sachbeschädigung ein.

Bei einem Berufsinformationsmarkt für junge Menschen in Jena ist ein Stand der Bundeswehr mit Farbe attackiert worden. Eine Gruppe aus etwa sechs Personen sei am Samstag kurzzeitig an dem Stand erschienen und habe etwa laut gegen eine Wehrpflicht protestiert. Zudem soll der Stand mit Farbe beschmiert worden sein. Zuvor hatten andere Medien über den Zwischenfall berichtet. 

Polizisten griffen ein und forderten die Gruppe auf, das Volkshaus zu verlassen. Dem kam die Gruppe laut Polizei ohne Widerstand nach. Den Protestierenden blühe nun mindestens eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. 

Neuer Wehrdienst

Anfang des Jahres trat ein neues Gesetz zum Wehrdienst in Kraft. Demnach erhalten alle Männer und Frauen, die vom 1. Januar dieses Jahres an volljährig werden, einen Fragebogen, um Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr zu erheben. Junge Männer müssen diesen verpflichtend ausfüllen, denn nach dem Grundgesetz ist eine Wehrpflicht nur für Männer möglich. Junge Frauen können den Fragebogen freiwillig abgeben. 

Hintergrund ist, dass die Bundeswehr mehr Personal, sprich auch mehr Soldaten, gewinnen möchte. Sollten die Neuregelung nicht den entsprechenden Effekt haben, kann der Bundestag über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.

Verweigern möglich 

Die Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden, ist aber weiter im Grundgesetz verankert. Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt laut Bundesamt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern.

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