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Finanzausgleich: Unstrut-Hainich-Kreis prüft Rechtswege

Der Unstrut-Hainich-Kreis strebt nach dem Scheitern einer Verfassungsbeschwerde nun einen Verwaltungsakt durch das Landesverwaltungsamt an. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Der Unstrut-Hainich-Kreis strebt nach dem Scheitern einer Verfassungsbeschwerde nun einen Verwaltungsakt durch das Landesverwaltungsamt an. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa

Wegen Gemeindeneugliederungen fordert das Landratsamt mehr Geld, war aber mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Nun soll das Landesverwaltungsamt den Streit entscheiden.

Nach dem Scheitern einer Beschwerde vor dem Thüringer Verfassungsgericht prüft der Unstrut-Hainich-Kreis weiter verbleibende Rechtswege. Ziel sei nun der Erlass eines Verwaltungsaktes durch das Thüringer Landesverwaltungsamt, sagte das Landratsamt Mühlhausen der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. In der Beschwerde ging es um die Höhe des Finanzausgleichs im Zusammenhang mit mehreren Gemeindeneugliederungen in den Jahren 2023 und 2024. Dabei hatte der Unstrut-Hainich-Kreis nicht nur Einwohner, sondern auch mehrere teils sanierte kommunale Gebäude an den benachbarten Kreis Eichsfeld abgegeben. 

Kreis hofft nun auf Landesverwaltungsamt

Das Thüringer Verfassungsgericht hatte dem Kreis Ende Juni attestiert, die möglichen Rechtsmittel beim Landesverwaltungsamt und gegebenenfalls vor einem Verwaltungsgericht nicht ausreichend ausgeschöpft zu haben, sagte ein Sprecher des Gerichts. Das solle nun geschehen. Das Landratsamt verweist auf einen entsprechenden Passus in den Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetzen von 2023 und 2024. Sollten zwei benachbarte Kreise ihre Auseinandersetzung binnen eines Jahres nicht vertraglich regeln können, «regelt das Landesverwaltungsamt die Auseinandersetzung nach billigem Ermessen durch Verwaltungsakt.»

Der Unstrut-Hainich-Kreis hatte nach eigenen Angaben insgesamt rund 7,6 Millionen Euro als Kompensation für die Gemeindeneugliederungen erhalten. Im Kern betrachte das Landratsamt die Berechnungsmethode für die Ausgleichszahlungen als veraltet. Die konkreten Gegebenheiten des Kreises und auch Entwicklungen wie die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Inflation seien aus Sicht des Kreises nicht ausreichend beachtet worden, heißt es. Deshalb erhob der Unstrut-Hainich-Kreis Verfassungsbeschwerde gegen die beiden entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

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