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Greizer Landrat: Arbeitspflicht auch für Bürgergeldempfänger

Seit dem ersten September 2024 gilt im Kreis Greiz die Arbeitspflicht für Asylbewerber. Nun will Landrat Ulli Schäfer (CDU) die umstrittene Pflicht auch für Bürgergeldempfänger einführen. (Archivbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa
Seit dem ersten September 2024 gilt im Kreis Greiz die Arbeitspflicht für Asylbewerber. Nun will Landrat Ulli Schäfer (CDU) die umstrittene Pflicht auch für Bürgergeldempfänger einführen. (Archivbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Im Kreis Greiz bringt die Arbeitspflicht Asylbewerber in feste Jobs. Jetzt will Landrat Schäfer das Modell auf Bürgergeldempfänger ausweiten – mit klaren Forderungen an die Politik.

Der Landrat des Landkreises Greiz, Ulli Schäfer, schlägt eine Ausweitung der umstrittenen Arbeitspflicht für Asylbewerber auch für Bürgergeldempfänger vor. Das teilte der CDU-Politiker im Rahmen einer Bilanz ein Jahr nach Einführung der umstrittenen 80-Cent-Jobs mit. Es brauche zügig die nötige gesetzliche Grundlage für dieses Vorhaben, so Schäfer. «Die Arbeitspflicht für Asylbewerber zeigt, dass sie den Betroffenen zu einem selbstbestimmten Leben hilft. Das muss auch der Ansatz beim Bürgergeld sein.» 

Ein entsprechendes Vorhaben zur Arbeitsverpflichtung von Bürgergeldempfängern war Anfang des Jahres vom Stadtrat Schwerin mehrheitlich beschlossen worden, wird aber voraussichtlich nicht umgesetzt. Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) hatte dem Norddeutschen Rundfunk gegenüber erklärt, dass eine solche Pflicht gegen das Grundgesetz verstoße. Es gebe keine ausdrückliche Regelung des Gesetzgebers, eine Gegenleistung für in Anspruch genommene Sozialleistungen zu verlangen.

Einführung der Arbeitspflicht hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt

Der Kreis Greiz und der Saale-Orla-Kreis hatten die Arbeitsverpflichtung für Asylbewerber im vergangenen Jahr eingeführt. Genutzt wird dafür eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht «Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern» vor, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient». Die Ankündigung hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Auch einen Rechtsstreit mit einem Asylbewerber um die 80-Cent-Jobs hatte der Kreis Greiz für sich entschieden. Für die Arbeit bekommen die Menschen 80 Cent pro Stunde. Nicht verpflichtet werden können neben Teilnehmern an Sprachkursen auch Kinder und Jugendliche, Altersrentner oder Erwerbsunfähige. 

Laut Landrat Schäfer habe die Arbeitspflicht dazu geführt, dass 64 Menschen ein «klassisches Beschäftigungsverhältnis» aufgenommen hätten. «Das zeigt, dass die verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber nicht nur für eine kurzzeitige Beschäftigung sorgen, sondern nachhaltig wirken», so der CDU-Politiker. Weitere 68 Asylbewerber seien aktuell in verpflichtenden Beschäftigungsverhältnissen tätig, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Das seien sämtliche für die Arbeitspflicht verfügbaren Menschen.

An den verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten, die zunächst im Bauhof der Stadt Greiz gestartet waren, beteiligten sich mittlerweile 13 Projektträger. Weitere zwei hätten Interesse bekundet. Gemeinnützige Arbeiten, für die es sonst keine Ressourcen gebe, könnten so umgesetzt werden. Die Betroffenen erlernten Deutschkenntnisse und «erkennen die Arbeitspflicht als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt», heißt es weiter.

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