«Hampelmann», «Idiot», «Vogel» oder «Schwätzer»: Im Thüringer Parlament geht es oft hoch her, doch manchmal treiben es die Abgeordneten zu weit und kassieren einen Ordnungsruf. Thüringens Landtagspräsident Thadäus König kann sich die Einführung eines Ordnungsgeldes für solche Ordnungsrufe im Parlament vorstellen. «Ich wäre dafür offen, aber wir sind die letzten 35 Jahre ohne ausgekommen und aus meiner Sicht kann man auch ohne auskommen», sagte König der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.
In Thüringen droht der Rauswurf
Im Bundestag kann die Sitzungsleitung Abgeordneten bei einer «nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder Würde» ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro aufbrummen, im Wiederholungsfall werden 4.000 Euro fällig. Ist ein Abgeordneter innerhalb von drei Sitzungswochen dreimal zur Ordnung gerufen worden, ist ein Ordnungsgeld sogar Pflicht.
In Thüringen gibt es keine finanziellen Sanktionen, aber Abgeordnete können nach dem dritten Ordnungsruf der Sitzung verwiesen werden. Dies muss nach dem zweiten Ordnungsruf bereits angekündigt werden. «Wir sorgen dafür, dass die Sitzungen ordnungsgemäß ablaufen, dass es keine Beleidigungen gibt, dass es keine Aussprüche gibt, die unserem Wertekanon, unserer Verfassung widersprechen.»
Oppositionsfraktion ist Spitzenreiter bei Ordnungsrufen
In Thüringen gingen die meisten Ordnungsrufe in der laufenden Legislatur auf das Konto der AfD-Fraktion - von den 26 bisher erteilten Ordnungsrufen gingen 21 an AfD-Abgeordnete.
König sagte, es sei wichtig, dass die Sitzungsleiter genau zuhörten. «Es gibt auch Situationen, wo ich schon das Gefühl habe, dass man bewusst versucht, Grenzen zu übertreten und schaut dann, was passiert.» Seiner Meinung nach sollten sich Abgeordnete nicht gegenseitig als Lügner bezeichnen.
Gegen Ordnungsrufe können die Betroffenen Einspruch erheben, der begründet werden muss. Anschließend entscheidet das Parlament, ob dem Einspruch stattgegeben wird oder nicht. Wird der Einspruch abgelehnt, kann der Betroffene in einem Organstreitverfahren dagegen vorgehen.