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Thüringen will Wölfe in die Jagdzeitverordnung aufnehmen

Thüringen will Wölfe in die Jagdzeitverordnung aufnehmen
Der Landtag beschäftigte sich mit dem Jagdrecht für Wölfe. (Symbolbild) / Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa
Von: DieThüringer News
Beim Thema Wolf prallen Meinungen aufeinander – auch im Thüringer Landtag. Nun kündigte Umweltminister Tilo Kummer an, wie das Land auf die geplante Änderung des Bundesjagdrechts reagieren will.

In Thüringen sollen Wölfe in die Jagdzeitverordnung aufgenommen werden. Das kündigte Umweltminister Tilo Kummer (BSW) im Landtag in Erfurt an. Er erwarte, dass der Bundesrat an diesem Freitag grünes Licht für die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesjagdrechts geben wird. Damit sei es dann auch in Thüringen leichter möglich, Wölfe mit problematischem Verhalten gegenüber Menschen oder Weidetieren abzuschießen.

Im Freistaat gehe es bei aktuell etwa 30 Wölfen im Vergleich zu anderen Bundesländern wie Niedersachsen nicht darum, den Zuwachs des Wolfsbestandes zu regulieren, sondern um Problemwölfe, so Kummer. Das seien Tiere, die mehrfach den sicheren Schutz von Schaf- oder Ziegenherden überwunden hätten. Problematisch und kaum realisierbar sei eine sichere Einzäunung von Kuh- oder Pferdeherden. Wenn es dort weitere Risse gebe, werde das Land handeln und den Spielraum des Bundesgesetzes nutzen, sagte der Minister.

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Jagd auf Graugänse und Goldschakal?

In der Landtagsdebatte sprach sich die Linke gegen die neue Bundesregelung aus. In Thüringen könnte bei maximal 30 Wölfen kaum von einem guten Erhaltungszustand des Bestandes gesprochen werden, sagte der Linke-Abgeordnete Jens Thomas. Ein Abschuss einzelner Wölfe mit problematischem Verhalten sei bereits jetzt möglich. Thomas äußerte die Befürchtung, dass nach dem Wolf auch über den Abschuss von Bibern, Fischottern oder Kormoranen diskutiert werde.

Kummer kündigte an, dass Thüringen eine Jagdzeit für Graugänse einführen will – ihr Bestand gelte nicht als gefährdet. Auch der Goldschakal, der bisher noch geschützt sei, solle ins Jagdrecht aufgenommen werden. Bei Schäden durch Biber oder Fischotter zahle das Land einen Schadensausgleich.

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