Die traditionelle Weihnachtsamnestie hat in Thüringen in diesem Jahr fünf Häftlingen vorzeitig die Freiheit beschert. Zwei Gefangene lehnten zudem ihre vorzeitige Freilassung ab und zogen es vor, bis zum regulären Haftende hinter Gittern zu bleiben, wie das Justizministerium in Erfurt auf dpa-Anfrage mitteilte. Zu den Gründen konnten keine weiteren Angaben gemacht werden. Damit bewegt sich die Zahl der vorzeitigen Haftentlassungen auf dem Niveau des Vorjahres - 2024 kamen sieben Inhaftierte im Freistaat per Gnadenerlass vorzeitig frei.
In Thüringen öffnen sich für Häftlinge bereits seit 2002 nach Einzelfallprüfungen die Gefängnistore vorzeitig in der Adventszeit. In diesem Jahr wurden den Angaben nach mit dem Gnadenerlass insgesamt 120 Hafttage eingespart. Die Angaben zu den vorzeitigen Entlassungen sind derzeit noch vorläufig.
Vorgaben für vorzeitige Freiheit
Die vorzeitige Entlassung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Weihnachtliche Milde erfährt unter anderem nur, wer sich hinter Gittern einwandfrei verhalten hat und dessen Entlassungstermin ohnehin zwischen dem 21. November dieses Jahres bis 2. Januar 2026 ansteht. Zudem darf die Haftzeit nicht mehr als zwei Jahre betragen.
Der Erlass hat aber auch ganz pragmatische Gründe. So könnten die Betreffenden noch vor den Feiertagen die notwendigen Behördengänge erledigen, bevor sie dann im neuen Jahr wieder in den Alltag starten. Ihre Haftzeit hätte regulär teils bis zum 31. Dezember und 2. Januar gedauert, hieß es. In den Thüringer Gefängnissen sitzen derzeit nahezu 1.300 Häftlinge ein. Das entspricht einer Belegungsquote von rund 75 Prozent.
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