Der Zoff im deutschen Eisschnelllauf zwischen der Verbandsspitze und Kadersportlern aus Erfurt liegt vorerst auf Eis. Wie Babette Kibele, Abteilungsleiterin im Bundeskanzleramt bei einer Sitzung des Bundestags-Sportausschusses, bestätigte, ist die im Zuge einer Strukturreform geplante Konzentrierung von Kaderathleten auf Inzell und Berlin zunächst ausgesetzt.
Zuvor hatte bereits die Thüringer Staatskanzlei nach einem Spitzentreffen zwischen dem für Sport zuständigen Landesminister mit der Spitze der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) sowie dem Thüringer Landesverband und betroffenen Sportlern mitgeteilt, dass es die Einigung auf ein Moratorium gibt. Kibele bezeichnete dies als Botschaft, die «hoffnungsfroh» stimme.
Spitzengespräch in Berlin
Nach der am Dienstag erzielten Einigung sollen erst die Strukturgespräche des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) mit dem Bundeskanzleramt im August abgewartet werden. «Mit dem Ergebnis von gestern haben wir einen ganz guten Stand erreicht. Ich hoffe, dass die Wogen sich ein bisschen geglättet haben», sagte Abteilungsleiterin Kibele.
An dem Krisengipfel nahmen Thüringens für Sport zuständiger Staatskanzlei-Chef Stefan Gruhner (CDU), DESG-Chef Matthias Große, Thüringens Landesverband-Präsident Michael Schneider sowie Sportler und Vertreter des Bundestags-Sportausschusses teil.
Hintergrund des Zwists ist eine geplante Strukturreform im Eisschnelllauf. Diese sieht eine Konzentration der Bundeskader auf die Standorte Inzell für Mehrkampf und Langstrecke sowie Berlin für Sprint vor. Die beiden anderen Bundesstützpunkte in Erfurt und Chemnitz sollen nach Beschluss des DESG-Präsidiums «insbesondere im Nachwuchsbereich eine zentrale Rolle übernehmen».
Knackpunkt Athletenvereinbarung
Dies sollte mit der Unterschrift unter eine im deutschen Sport obligatorischen Athletenvereinbarung mit den nationalen Verbänden von den Sportlern besiegelt werden. Die Erfurter unterzeichneten die Vereinbarung jedoch nur unter Forderungen, die in einer Zusatzvereinbarung (Side Letter) festgehalten worden sind. Die DESG-Führung erkannte diese jedoch nicht an. Damit wurde die zunächst fristgerecht unterzeichnete Athletenvereinbarung unwirksam. Zugleich setzte die DESG den Erfurtern eine Frist bis zum 20. Juli - wie Kibele bestätigte - für die Unterzeichnung der Athletenvereinbarung in ursprünglicher Form.
«Im Mittelpunkt der Vereinbarung steht ein Moratorium, wonach die strittigen Punkte in den Athletenvereinbarungen der DESG bis zur Entscheidung über die zukünftige Stützpunktstruktur ausgesetzt werden. Einigkeit bestand darin, dass die anstehenden Strukturentscheidungen des DOSB und des Bundeskanzleramtes abgewartet werden», teilte Thüringens Staatskanzlei mit.
Die DESG lehnte eine weitergehende Stellungnahme auf dpa-Anfrage mit Verweis auf das Moratorium ab.
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