Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will Gips-Probebohrungen im Südharz auf dem gerichtlichen Weg verhindern. Einem Sprecher des Verwaltungsgerichts Halle zufolge ging ein Eilantrag des BUND gegen den Landkreis Mansfeld-Südharz ein. Zugleich habe der BUND um den Erlass eines sogenannten Schiebebeschlusses gebeten. Damit solle das Gericht dafür Sorge tragen, dass mit den Bohrungen nicht begonnen werden dürfe, solange das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht anhängig sei. Der BUND befürchte, dass ansonsten schon während des Eilverfahrens in die Natur eingegriffen und Fakten geschaffen würden.
Anfang Dezember hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz den umstrittenen Erkundungsbohrungen für den Gipsabbau im Biosphärenreservat im Südharz zugestimmt. Landrat André Schröder (CDU) hatte betont, die Pläne seien mit dem Schutzstatus des Gebiets vereinbar. Es handele sich um geringfügige Eingriffe ausschließlich auf Wegflächen. Die Entscheidung zu den Erkundungsbohrungen sei ausdrücklich keine Entscheidung über die Rohstoffgewinnung selbst, so Schröder.