Umweltminister Tilo Kummer (BSW) will zum Schutz von Fischereigewässern am umstrittenen Abschuss von Kormoranen in Thüringen festhalten. Diese Maßnahme entlaste die Fischereibetriebe, ohne den Bestand der Tiere zu gefährden, sagte Kummer der Deutschen Presse-Agentur.
Der Naturschutzbund (Nabu) Thüringen und der Verein Thüringer Ornithologen sehen darin hingegen ein «sinnloses Unterfangen», das genauso überflüssig sei wie der jährliche Abschuss von fast der Hälfte des Brutbestands der Graureiher in Thüringen. Erfolgreicher Fischartenschutz funktioniert nach Ansicht der beiden Verbände nur durch die Wiederherstellung von naturnahen Gewässern.
Kummer: Artenschutz hört nicht an der Wasseroberfläche auf
Der Minister verwies darauf, dass seit der Wiedervereinigung sehr viel Geld in die Renaturierung der Gewässer geflossen sei. Die Investitionen zur Verbesserung der Fischlebensräume würden kontinuierlich fortgesetzt. «Artenschutz hört nicht an der Wasseroberfläche auf», betonte Kummer.
Trotzdem würde die Zielsetzung des guten ökologischen Zustands gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an vielen Gewässern verfehlt – auch, weil die Fischbestände massiv abgenommen hätten und nicht dem entsprechen würden, was für die Gewässer typisch wäre.
Eine Ursache dafür seien fischfressende Tiere. «Deshalb gibt es ja die Möglichkeit, vor allem in den Wintermonaten, wo Kormorane an zugefrorenen Gewässern im Norden keine Nahrung mehr finden und deshalb zu Hunderten in unseren Gewässern auf Jagd gehen, Fischbestände durch Kormoranbejagung zu schützen», erklärte Kummer.
Alternativen zum Abschuss
Der Nabu Thüringen und der Verein Thüringer Ornithologen erklärten, dass der Abschuss von Kormoranen den Bestand nicht reduziere: «Der Brutbestand liegt in den letzten Jahren in Thüringen bei null und die Kormorane, die sich hier aufhalten, sind Vögel aus anderen Gegenden.» Zum Schutz von fischereiwirtschaftlichen Anlagen gebe es wirksamere Alternativen wie das Überspannen der Anlagen mit Netzen oder Ähnlichem.
Hohe Verluste trotz Ausgleich
Nach Angaben des Umweltministeriums wurden im vergangenen Jahr 1.057 Kormorane an den knapp 30 Schlafplätzen im Freistaat gezählt – 117 weniger als drei Jahre zuvor. Zugleich stieg die Anzahl der Abschüsse von durchschnittlich 960 auf 1.046 Kormorane pro Jahr.
Für fischereiwirtschaftliche Schäden durch die Tiere gibt es seit 2018 den Angaben nach einen jährlichen Ausgleich von 40.000 Euro. 2024 ging dieser an sechs Betriebe. Bei einem anerkannten Gesamtschaden von rund 300.000 Euro deckte der Ausgleich rund 13 Prozent der Kosten.
In Thüringen gilt seit 1998 eine artenschutzrechtliche Allgemeinausnahme zur Tötung von Kormoranen. Diese dürfen nur zwischen dem 16. August und dem 31. März jedes Jahres gejagt werden.
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