Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle zu Erkundungen von Gipsvorkommen im Südharz sieht sich der Landkreis Mansfeld-Südharz bestätigt. «Eine "großflächige Zerstörung unserer Heimat", wie fälschlich behauptet, wird es nicht geben! Das Verwaltungsgericht lässt Erkundungsbohrungen unter bestimmten Voraussetzungen zu», so Landrat André Schröder (CDU). Der Landkreis behalte sich vor, auf Antrag des Unternehmens kurzfristig ein neues Verfahren durchzuführen, um in einer neuen Verfügung den Vorgaben des Verwaltungsgerichts nachzukommen.
Gericht sieht die Erkundung der Gipsvorkommen als notwendig an
Das Verwaltungsgericht Halle hob auch das öffentliche Interesse an den Probebohrungen hervor. Die Erkundung von Gipsvorkommen sei notwendig, um «sachgerechte Entscheidungen zur Sicherstellung einer zukunftsorientierten Versorgung mit heimischen Rohstoffen» treffen zu können. Nach dem Rohstoffsicherungskonzept für Bodenschätze Sachsen-Anhalt entstehe mit der Energiewende und dem geplanten Aus für die Braunkohlenverstromung ein deutliches Defizit von jährlich rund fünf Millionen Tonnen an Gipsrohstoffen. Die Versorgungslücke könne nach aktuellem Stand kurzfristig nur durch einen Gipsimport und mittelfristig durch eine massive Ausweitung der einheimischen Gipsgewinnung geschlossen werden, so das Gericht.
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