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Berliner Gericht bestätigt Gebühren gegen Nextbike – Regeln für Leihräder im Osten

In Berlin soll Nextbike Gebühren für die Nutzung des Straßenraums zahlen - für Anbieter von E-Scootern galt das in der Bundeshauptstadt bereits. (Archivbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
In Berlin soll Nextbike Gebühren für die Nutzung des Straßenraums zahlen - für Anbieter von E-Scootern galt das in der Bundeshauptstadt bereits. (Archivbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Berliner Gericht erlaubt Sondernutzungsgebühren für Nextbike. Oststädte regeln Leihräder und E‑Scooter mit Gebühren, Zonen und Flottenbegrenzungen.

Ein Gerichtsurteil zum Leihrad-Marktführer Nextbike in Berlin rückt das Thema der Leihräder und E-Roller im Straßenraum in den Blick. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat der Bundeshauptstadt recht gegeben beim Vorhaben, den Leipziger Sharing-Anbieter mit Gebühren zu belegen. Das Gericht begründet das auch damit, dass abgestellte oder herumliegende Räder zur zunehmenden Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer geworden sind. Droht dem Prinzip Leihrad nun Ähnliches auch in anderen Städten im Osten? 

Wie verbreitet sind Sharing-Angebote in ostdeutschen Städten?

Eine dpa-Umfrage zeigt: In den meisten größeren Städten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehören E-Scooter inzwischen zum Standardbild, teils kommen Leihräder hinzu. Dresden, Leipzig und Halle setzen auf teils groß dimensionierte Bikesharing-Angebote, die eng an den öffentlichen Nahverkehr gekoppelt sind. In Erfurt, Jena, Gera, Chemnitz und Zwickau, Dessau und Magdeburg dominieren vor allem die E-Scooter, häufig mit einem einzigen Anbieter, der per Vertrag oder Sondernutzungserlaubnis im Stadtgebiet unterwegs ist. In Magdeburg etwa hat der Stadtrat den Anbieter Voi als alleinigen E-Scooter-Betreiber mit bis zu 600 Fahrzeugen ausgewählt. Ziel ist laut Konzept der Stadt die Integration der Roller in ein ÖPNV-Abo.

Wie unterscheiden die Städte zwischen E-Scootern und Leihrädern?

Die meisten Kommunen behandeln E-Scooter klar als genehmigungspflichtige Sondernutzung und verhängen Auflagen wie Gebühren, Zonen, Höchstzahlen und detaillierten Betreiberpflichten. Leihräder werden dort, wo sie an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sind, meist anders eingeordnet. 

Nextbike-Räder sind laut Unternehmen in rund 150 deutschen Städten verfügbar - meist durch Verträge mit der öffentlichen Hand. «Wir agieren entweder im direkten Auftrag der Stadtverwaltung oder der Verkehrsbetriebe und sind dadurch von der Sondernutzungspflicht befreit», sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. So ist das etwa in Leipzig, wo Nextbike das System zwar eigenwirtschaftlich betreibt, die Räder in der App «LeipzigMOVE» aber eng in das ÖPNV-Angebot eingebunden sind. 

In Dresden organisiert Nextbike das «MOBIbike» für die städtischen Verkehrsbetriebe und ist von Gebühren ausgenommen. In beiden Städten erhalten ÖPNV-Nutzende Vergünstigungen bei der Nutzung der Leihräder. In Berlin soll sich das für Nextbike nach dem Auslaufen des Vertrages mit der Stadt nun ändern. Hier setzt die Kritik von Nextbike an: Aus Sicht des Unternehmens sind Räder anders einzuordnen als etwa E-Roller. Das klassische Fahrrad habe einen «weitaus höheren gesellschaftlichen Nutzen».

Wo werden bereits jetzt Gebühren fällig?

In Berlin galten die Sondernutzungsgebühren bereits für andere Anbieter. Auch in anderen Städten im Osten müssen Sharing-Anbieter zahlen. Halle an der Saale etwa verlangt 2,50 Euro pro Fahrzeug und Monat – sowohl für E-Scooter als auch für die Leihräder von Nextbike. Dresden erhebt nach eigenen Angaben derzeit 3,35 Euro pro Fahrzeug und Monat, unabhängig von der Lage im Stadtgebiet – aber eben nicht für das von Nextbike betriebene Angebot der stadteigenen Verkehrsbetriebe. 

Gera hat ein saisonales Modell eingeführt: In den Monaten April bis Oktober zahlen die in der Stadt vertretenen Anbieter für E-Scooter drei Euro pro Fahrzeug, von November bis März 1,50 Euro. Magdeburg berechnet die Nutzung des Straßenraums nicht pro Roller, sondern pro Quadratmeter Stellfläche – mit 4,69 Euro pro Quadratmeter und Monat. In Erfurt plant die Stadtverwaltung die Einführung von Gebühren, vorausgesetzt der Stadtrat stimmt zu. Auch Chemnitz hält Gebühren für «perspektivisch denkbar». Zwickau und Jena planen eigenen Angaben zufolge keine Gebühr.

Wie regulieren die Städte, wo Scooter und Räder stehen dürfen?

Dresden reguliert Angebot und Abstellmöglichkeiten von Rädern und Rollern über rote Zonen in sensiblen Innenstadtbereichen, generelle Verbote auf Brücken, Grünflächen und an Haltestellen, Flottenobergrenzen für E-Scooter und Räder sowie verbindliche Quoten für die Verteilung auf Innenstadt und Stadtrand. Ab 2027 sollen in der Innenstadt nur noch definierte Sharing-Stationen als Abstellorte erlaubt sein. Nutzer müssen das korrekte Abstellen von Rädern und Rollern per Foto dokumentieren, so die Stadtverwaltung.

Leipzig setzt auf Mobilitätsstationen, an denen E-Scooter, Nextbike-Räder und teils auch Carsharing verfügbar sind. Gera, Erfurt und Jena arbeiten mit Verbotszonen und Flottenobergrenzen für E-Scooter. Auch Magdeburg hat sich ein restriktives Konzept verpasst und von Anfang an feste Standorte und eine Flottenobergrenze definiert. Chemnitz reglementiert das Abstellen der E-Scooter bislang nicht, will das aber ändern, «weil die unsachgemäße Abstellung von E-Scootern zunehmend zu gefährlichen Situationen im öffentlichen Verkehrsraum führt», teilt die Stadt auf Anfrage mit.

Wie geht es weiter mit Sharing-Angeboten im Osten?

Abgesehen von Erfurt und Chemnitz gibt es in keiner der befragten Städte Pläne zur Einführung oder Erweiterung von Gebühren für Sharing-Anbieter. Die Antworten zeigen aber: Anbieter von Scootern und Leihrädern werden zunehmend in ein enges Regelkorsett gezwungen. Gebühren, Kontingente und Verbotszonen sollen einerseits Ordnung schaffen und Konflikte im öffentlichen Raum begrenzen, andererseits eine gewisse Verteilungsgerechtigkeit zwischen Innenstadt und Randlagen sichern. Eine gezielte Integration in den ÖPNV soll Leihsysteme zudem als Baustein der Verkehrswende aufbauen.

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