Für die 24-Stunden-Läden in Thüringen sollen künftig klare Regeln gelten. Dazu hat das Kabinett eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen. Damit sei ein großer Schritt hin zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und Stadt und Land getan, sagte Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) in Erfurt. Der Landtag muss aber noch zustimmen.
Darum geht es
Die neuen Regeln sollen für sogenannte 24/7-Läden gelten, also kleine Verkaufsstellen, die meist auf dem Land teilweise digitalisiert rund um die Uhr geöffnet sind. Für sie gab es bislang keine ausdrücklichen Regelungen im Gesetz. Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten gelten eigentlich von Montag 00.00 Uhr bis Sonnabend 20.00 Uhr.
Bisher waren es daher die Landkreise, die einzelnen Ladenbetreibern per Ausnahmegenehmigung den Betrieb rund um die Uhr und am Sonntag ermöglichten. Nicht gemeint sind laut Schenk reine Verkaufsautomaten oder Automatenläden, die man teilweise in den Innenstädten von Erfurt oder Jena findet. Für diese ändere sich nichts.