Bei manchen geht es nicht nur um Tage, sondern um Wochen: Auch in Thüringen fehlen Schülerinnen und Schüler immer wieder unentschuldigt im Unterricht. Dabei hält sich die Größenordnung des Problems einigermaßen hartnäckig: Sieben Prozent aller Schüler allgemeinbildender Schulen blieben nach Angaben des Bildungsministeriums im vergangenen Schuljahr dem Unterricht unentschuldigt fern. Auch im Schuljahr 2023/24 lag der Anteil bei sieben Prozent.
Im teils noch von der Corona-Pandemie geprägten Schuljahr 2022/23 waren es 6,3 Prozent der Schüler gewesen. Der Anteil steigt im Durchschnitt seit einigen Jahren an: 2014/15 lag er noch bei 3,5 Prozent.
Anstieg auch bei längeren Fehlzeiten
Große Unterschiede bei den Fehlzeiten ohne berechtigten Grund gibt es bei den Schularten: So betrug etwa der Anteil dieser Schüler zuletzt an den Regelschulen 14,2 Prozent, an den Gymnasien dagegen nur 2,4 Prozent.
Das Ministerium unterscheidet auch nach der Anzahl der unentschuldigten Fehltage: Erst ab elf Tagen ist von einem beständigen Fehlen die Rede, mit mehr als 20 gilt das Fehlen als massiv, ab 40 als permanent.
Insgesamt zwei Prozent der rund 210.000 Schülern an den allgemeinbildenden Schulen fehlten demnach im vergangenen Schuljahr mindestens elf Tage oder mehr unentschuldigt. Auch hier ist der Anteil der entsprechenden Schüler in den vergangenen Jahren gestiegen; im Schuljahr 2014/15 lag er bei 0,9 Prozent.
Woher kommt der Anstieg?
Grundsätzlich kann es laut Ministerium verschiedene Ursachen haben, warum Schüler unentschuldigt der Schule fernbleiben. Das kann von finanziellen Problemen zu Hause und schwierigen Situationen der Eltern über Versagensängste bis hin zu Furcht vor Mitschülern oder Lehrern oder Stress mit dem Freundeskreis reichen. Aber auch ein negatives Schulklima, ein schlechtes Verhältnis zwischen Lehrer und Schülern oder schlicht lebensferner Unterricht nennt das Ministerium in einer Veröffentlichung zu dem Thema als weitere Beispiele.
Der stellvertretende Vorsitzende der Landesschülervertretung Thüringen Ben Kottek geht davon aus, dass etwa Leistungsdruck und mitunter auch damit verbundene psychische Belastungen Gründe für dauerhaftes Schulschwänzen sein können. «Der Notendruck und dass alles bewertet wird, was man in der Schule tut, gehört dazu», so Kottek. So würden manche Schülerinnen und Schüler im Schwänzen einen Ausweg aus dieser Lage sehen.
Zudem hat aus Sicht des Gymnasiasten die psychische Belastung für Schüler in den vergangenen Jahren zugenommen. «Social Media und Cybermobbing, das gab es in der Zeit vor dem Internet schlicht nicht. Dazu kommt Stress durch Kriege und andere belastende Inhalte, die man im Internet sieht», zählt Kottek auf. Auch Spätfolgen aus der Corona-Pandemie-Zeit, als es etwa keinen Präsenzunterricht gab, nennt er in diesem Zusammenhang.
Was kann getan werden?
Kottek fordert, dass in der Schule besser über psychische Krankheiten aufgeklärt und darüber informiert wird, wo Hilfe zu finden ist. Das könne etwa im Ethik- oder Sozialkunde-Unterricht geschehen, auch mehr Schulpsychologen könnten an der Stelle helfen. Wichtig ist ihm zufolge, dass sich Schulen vor dem Thema nicht verschließen. «Psychische Krankheiten waren lange ein Tabu-Thema, da hieß es: Zähne zusammenbeißen und durch», so Kottek.
Generell seien angesichts dieser Entwicklungen mehr Schulpsychologen nötig, meint der Schülervertreter. 2024 kam in Thüringen ein Schulpsychologe auf rund 5.000 Schüler, wie aus einer Befragung der Sektion Schulpsychologie des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen hervorgeht.
Das Ministerium betont, dass es keine Pauschallösung gebe und jeder Fall eines chronischen Schulschwänzers individuell und im Gespräch auch mit den Erziehungsberechtigten betrachtet werden müsse, um die genauen Hintergründe zu verstehen. Es solle nicht in erster Linie um Sanktionen, sondern darum gehen, betroffene Schüler wieder für den Unterricht gewinnen zu können. «Alle sollen merken: Ich bin wichtig», heißt es dazu im Empfehlungsschreiben des Ministeriums zum Thema Schuldistanz.
Blieben Gespräche und Hilfsangebote aber ohne Erfolg, müssten Schulen alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen.
Und wie wird das unentschuldigte Fehlen rechtlich bewertet?
In Thüringen gilt die Schulpflicht. Wer als Schulpflichtiger beharrlich ohne guten Grund dem Unterricht oder verbindlichen Schulveranstaltungen fernbleibt, verhält sich ordnungswidrig. Das gilt auch für Eltern, wenn sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, wenn sie nicht Sorge dafür tragen, dass ihre minderjährigen schulpflichtigen Kinder den Unterricht besuchen.
Bis zu 1.500 Euro Geldbuße sind in solchen Fällen möglich. Die genaue Höhe legt das Ordnungsamt fest und orientiert sich dabei etwa an der Anzahl der unentschuldigten Fehltage.
Im Extremfall können Schulschwänzer laut Thüringer Schulgesetz auch mit Zwang in die Schule gebracht werden. Das sei aber nur dann zulässig, wenn alle anderen pädagogischen Mittel, persönliche Beratung und auch die Hilfe des Jugendamtes erfolglos geblieben seien. Sinnig sei eine so drastische Maßnahme auch nur dann, wenn Aussicht darauf besteht, dass der betroffene Schüler damit dazu gebracht werde, selbstständig nachhaltig und dauerhaft den Unterricht zu besuchen.
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