Weil er seine chronisch kranke und pflegebedürftige Ehefrau mit einem Kissen erstickt hat, ist ein Rentner vor dem Landgericht Mühlhausen wegen Totschlags verurteilt worden. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Angeklagt war der Mann aus dem Unstrut-Hainich-Kreis zunächst wegen Mordes. Später plädierte die Staatsanwaltschaft aber ebenfalls auf Totschlag in einem minderschweren Fall und forderte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe. Der Mann räumte bei der Verhandlung ein, im Januar 2022 seine Frau im gemeinsamen Schlafzimmer mit einem Kissen erstickt haben. Er gab an, er habe seine Frau, die unter Schmerzen gelitten habe, von ihren Qualen erlösen wollen.
«Tötungsverbot ist absolut»
Bei der Urteilsverkündung betonte die Vorsitzende Richterin Gerhild Jumpertz, dass es sich nicht um einen Fall von Sterbehilfe gehandelt habe. Zu keinem Zeitpunkt habe die Ehefrau konkret den Wunsch geäußert, durch einen eigenständigen Akt oder durch das Tun anderer aus dem Leben zu treten. Allerdings habe der Mann sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden. Jumpertz betonte: «Das Leben eines Menschen darf nicht bewertet werden.» Niemand könne ermessen, was ein Leben wert ist. «Das Tötungsverbot ist absolut.»
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