Bestimmte Durchsuchungen gegen führende Funktionäre der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Thüringen waren nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung rechtmäßig. Beschwerden gegen diese Ermittlungsmaßnahmen habe die zuständige Kammer des Landgerichts als unbegründet verworfen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. «Grob zusammengefasst bezieht sich die Kammer in ihrer Begründung darauf, dass ein Anfangsverdacht für die Anordnung der Durchsuchung jeweils bestanden habe.»
Bislang habe das Landgericht Erfurt über fünf von sechs Beschwerden gegen die durchgeführten Durchsuchungen entschieden, sagte die Sprecherin. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer weiteren Durchsuchung steht demnach noch aus, soll aber ebenfalls zeitnah erfolgen.
Komplexe Fallkonstellation
Die Beschlüsse des Landgerichts Erfurt beziehen sich auf Durchsuchungen bei einzelnen GdP-Funktionären aus dem Sommer 2025, die auf Betreiben der Staatsanwaltschaft Erfurt angeordnet worden waren. Damals war unter anderem die Geschäftsstelle der Gewerkschaft in der Landeshauptstadt durchsucht worden, aber nach aktuellen Angaben der Sprecherin des Landgerichts Erfurt auch Wohnungen und Autos. Die Ermittler gingen dabei Betrugs- und Untreue-Vorwürfen gegen die beschuldigten GdP-Funktionäre nach. Gegen diese Durchsuchungen wehrten sich diese vor dem Landgericht Erfurt.
Die betroffenen Durchsuchungen stehen in einem indirekten Zusammenhang mit Ermittlungen, die bei der Staatsanwaltschaft Gera gegen einzelne GdP-Funktionäre laufen. Dort geht es um den Vorwurf des Geheimnisverrats. Wegen dieses Vorwurfs hatte es im März 2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera ebenfalls Razzien, aber auch Telefonüberwachungen gegeben. Bei diesen Ermittlungen waren Hinweise – sogenannte Zufallsfunde – aufgetaucht, es könnte Unregelmäßigkeiten mit dem Vermögen der GdP Thüringen geben.
Die Gewerkschaft weist diese Vorwürfe zurück und hat die Ermittlungen der beiden Staatsanwaltschaften in der Vergangenheit scharf kritisiert. Das Landgericht Gera hatte zuletzt mehrere Razzien und Telefonüberwachungen, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera angeordneten worden waren, für rechtswidrig erklärt.
Beschlüsse aus Gera berücksichtigt
Nach Angaben der Sprecherin des Landgerichts Erfurt hat die Beschwerdekammer dieses Gerichts die jüngsten Entscheidungen des Landgerichts Gera zwar berücksichtigt. Im Ergebnis führe dies aber nicht dazu, dass die Durchsuchungen wegen der Betrugs- und Untreue-Vorwürfe unzulässig gewesen seien. «Die Kammer hat den erforderlichen Anfangsverdacht für die Anordnung der Durchsuchung auch unter Außerachtlassung der im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung gewonnenen Erkenntnisse für begründet angesehen», sagte die Sprecherin des Landgerichts Erfurt.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt prüft nach bisherigen Angaben derzeit, ob mehrere Mitglieder der Gewerkschaft in Thüringen «unzutreffende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen» dieses Verbandes gemacht haben, um so «die Gewährung ungerechtfertigter Subventionen» durch die Bundes-GdP zu erreichen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Erfurt zuletzt gesagt hatte. Es gehe dabei um Summen «in sechsstelliger Höhe». Nach dpa-Informationen ist im Zuge dieser Ermittlungen auch ein Vertreter der Bundes-GdP als Zeuge vernommen worden.
Dazu, welche Zahlungsflüsse es in den vergangenen Jahren zwischen der Bundes-GdP und der Thüringer GdP gegeben hat, machte der Bundesverband dieser Gewerkschaft mit Blick auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben. Die Pressestelle der Bundes-GdP ließ auch die Frage unbeantwortet, ob der Bundesverband die entsprechenden Zahlungen an den Thüringer Landesverband noch einmal selbst auf Richtigkeit prüft. «Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Fragen, die das Verfahren betreffen, mit Rücksicht auf diese Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten», hieß es von der Pressestelle der Bundes-GdP.
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