Bestimmte Durchsuchungen gegen führende Funktionäre der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Thüringen waren nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung rechtmäßig. Beschwerden gegen diese Ermittlungsmaßnahmen habe die zuständige Kammer des Landgerichts als unbegründet verworfen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. «Grob zusammengefasst bezieht sich die Kammer in ihrer Begründung darauf, dass ein Anfangsverdacht für die Anordnung der Durchsuchung jeweils bestanden habe.»
Bislang habe das Landgericht Erfurt über fünf von sechs Beschwerden gegen die durchgeführten Durchsuchungen entschieden, sagte die Sprecherin. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer weiteren Durchsuchung steht demnach noch aus, soll aber ebenfalls zeitnah erfolgen.