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Gutachten sieht angeklagte Mutter emotional unreif

Eine Gutachterin bescheinigt der Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung. (Archivbild) / Foto: Annett Gehler/dpa
Eine Gutachterin bescheinigt der Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung. (Archivbild) / Foto: Annett Gehler/dpa

Eine Frau steht wegen des Todes ihres Babys vor Gericht. Ein Gutachten rückt die emotionale Reife der Angeklagten in den Mittelpunkt. Was das für die Bewertung der Tat bedeutet.

Eine wegen des Todes ihres neugeborenen Kindes angeklagte Frau leidet laut einem Gutachten an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Bei der 38-Jährigen sei eine Borderlinestörung mit hoher Sicherheit zu diagnostizieren, sagte die Fachärztin für forensische Psychiatrie, Dr. Barbara Werneburg, vor dem Landgericht Erfurt. 

In dem Verfahren muss sich die Angeklagte wegen Totschlags verantworten. Sie hatte im Oktober 2023 im Weimarer Land allein in der heimischen Badewanne ein Mädchen zur Welt gebracht, das dann laut Staatsanwaltschaft im Wasser ertrank und erstickte. 

Gutachten rückt seelische Ausnahme in den Fokus

Die Angeklagte - die diese fünfte Schwangerschaft wie schon einmal zuvor verheimlicht hatte - sagte zu Prozessbeginn, das Baby sei bereits tot zur Welt gekommen. Laut der Rechtsmedizin kam das kleine Mädchen jedoch lebensfähig zur Welt. 

Zum Tatzeitpunkt habe es bei der Angeklagten sehr wahrscheinlich einen Affektsturm von sie überflutenden Gefühlen gegeben, so Werneburg. Es sei daher nicht auszuschließen, dass sie nur vermindert das Unrecht der Tat einsehen konnte. 

«Emotional noch lange nicht erwachsen»

Die Ursache für ihre Persönlichkeitsstörung liege in ihrer Kindheit und Jugend und äußere sich in emotionaler Instabilität und der Unfähigkeit, tiefgehende Beziehungen einzugehen - zu sich selbst, Kindern und Partnern. «Sie ist emotional noch lange nicht erwachsen - das ist ihr Problem», so die Gutachterin. 

Sie riet zu einer mehrwöchigen stationären Therapie und einer sich anschließenden ambulanten Behandlung. Nicht nachvollziehbar fand die Gutachterin zudem die Aussage des Kindsvaters vor Gericht, der von der Schwangerschaft seiner Partnerin nichts bemerkt haben wollte. 

Mit dem forensisch-psychiatrischen Gutachten wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Die Plädoyers und wahrscheinlich auch das Urteil werden am 14. Januar erwartet.

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