Ein Handwerksbetrieb hat eine neue Heizungsanlage installiert - doch der Kunde zahlt die Rechnung nicht. Das Unternehmen beantragt beim Mahngericht einen Mahnbescheid über den offenen Betrag zuzüglich Verzugszinsen. Bleibt der Widerspruch des Kunden aus, kann der Betrieb innerhalb von sechs Monaten einen Vollstreckungsbescheid beantragen, um an sein Geld zu kommen.
Mit diesen und anderen Fällen beschäftigt sich das Mahngericht. Sachsen-Anhalt betreibt das gemeinsame Mahngericht der drei mitteldeutschen Länder. Es ist am Amtsgericht Aschersleben eingerichtet, die Zweigestelle ist in Staßfurt (Salzlandkreis). Sachsen und Thüringen beteiligen sich mit einer festen Pauschale je Mahnverfahren. Doch über die Finanzierung haben die Länder länger nicht gesprochen, wie der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt zuletzt bemängelt hat.
Nachteil für Sachsen-Anhalt von rund 1,1 Millionen Euro
Die Pauschale wurde seit 2007 nicht angepasst. Dadurch sei Sachsen-Anhalt allein in den geprüften Jahren 2018 bis 2022 ein finanzieller Nachteil von rund 1,1 Millionen Euro entstanden, hieß es. Die Prüfer haben das zuständige Justizministerium in Magdeburg aufgefordert, mit Sachsen und Thüringen neu über die Finanzierung zu verhandeln.
Doch in den beiden Ländern gibt man sich zurückhaltend. «Eine Anfrage aus Sachsen-Anhalt zur Anhebung der Pauschalvergütung ist uns bislang nicht bekannt», sagte ein Sprecher des sächsischen Justizministeriums. «Aufgrund des aktuellen Sparzwangs, der sich aus der schwierigen Haushaltslage ergibt, gibt es allerdings auch keine großen Spielräume für eine Erhöhung.»
Sachsen-Anhalt will verhandeln
Aus Thüringen gibt es keine konkreten Angaben dazu, wie es um die Bereitschaft steht, die Pauschale neu zu verhandeln. Sollte das Land Sachsen-Anhalt an Thüringen herantreten, müssten die drei Länder das im Staatsvertrag und in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehene Prozedere beachten, teilte das Justizministerium in Erfurt auf Anfrage mit.
In Magdeburg versichert man hingegen, dass man die Hinweise des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt ernst nimmt und Gespräche mit den zuständigen Stellen in Sachsen und Thüringen führen will. «Der Verlauf der Gespräche bleibt abzuwarten», sagte ein Sprecher des Justizministeriums.
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