Im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg wird am Montag (9.00 Uhr) das Urteil erwartet. In dem Verfahren vor dem Landgericht Gera sitzen seit vergangenem September die Mutter des Kindes und ihr damaliger Freund wegen Mordes durch Unterlassen auf der Anklagebank. Laut der Staatsanwaltschaft war das Mädchen schwer krank. Die beiden Angeklagten hätten aber darauf verzichtet, ärztliche Hilfe zu holen, bis das Kind schließlich gestorben sei. Sie sollen das Kind vernachlässigt und misshandelt haben.
Der 30-Jährige soll das Mädchen nach dessen Tod zum Jahresende 2020 unter der Terrasse einer Gartenhütte in Bad Blankenburg vergraben haben. Die Staatsanwaltschaft forderte für ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe und für die 23-Jährige eine Jugendstrafe von neun Jahren. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag an. Die Verteidigung hatte für die Angeklagten einen Freispruch gefordert.
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