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Nach Tod eines Mädchens - Verteidigung will Freispruch

Im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg wird am Montag das Urteil gesprochen. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg wird am Montag das Urteil gesprochen. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Ein dreijähriges Mädchen stirbt in Bad Blankenburg qualvoll. Die Mutter und ihr damaliger Freund sind seit September angeklagt. Jetzt steht ein Ende des Prozesses bevor.

Im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg hat die Verteidigung auf Freispruch für die Mutter und ihren damaligen Lebensgefährten plädiert. Die 23 Jahre alte Frau und der 30 Jahre alte Mann sitzen seit September vergangenen Jahres wegen Mordes durch Unterlassen vor dem Landgericht Gera auf der Anklagebank. Sie sollen das Kind vernachlässigt und misshandelt haben.

Laut der Staatsanwaltschaft war das Mädchen schwer krank. Beide Angeklagten hätten aber darauf verzichtet, ärztliche Hilfe zu holen, bis das Kind schließlich starb. Der Angeklagte habe das Mädchen nach dessen Tod zum Jahresende 2020 unter der Terrasse einer Gartenhütte in Bad Blankenburg vergraben. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits für den 30-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe und für die Angeklagte eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.

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