Weil er seine pflegebedürftige Ehefrau mit einem Kissen erstickt haben soll, ist ein 85-jähriger Mann am Landgericht Mühlhausen wegen Mordes angeklagt. Zum Prozessbeginn räumte der Mann die Tat grundsätzlich ein. Er erklärte, er habe seine 82-jährige, chronisch kranke Ehefrau von «ihren Qualen erlösen» wollen. «Ich wollte sie befreien von diesen Umständen. Es war nicht mehr würdig», sagte der Mann bei seiner Einlassung. Die Situation, dass er vor allem nachts allein für die Pflege seiner Frau verantwortlich gewesen sei, habe ihn stark belastet.
Vorwurf: Kissen auf Gesicht der Schlafenden gedrückt
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Ehefrau heimtückisch getötet zu haben. Er soll in einer Januarnacht 2022 im gemeinsamen Haus im Unstrut-Hainich-Kreis im gemeinsamen Schlafzimmer ein Kissen auf das Gesicht der zunächst schlafenden Frau gedrückt haben. Obwohl diese dann wach geworden sei und sich gewehrt habe, soll er sie erstickt haben.
Bei der Anklageverlesung verwies auch die Staatsanwältin darauf, dass die Ehefrau schon lange Schmerzen und eine chronisch fortschreitende, neurodegenerative Erkrankung gehabt habe. Zudem habe sich ihr Zustand einige Zeit vor der Tat weiter verschlechtert. Der Angeklagte habe sie überwiegend allein betreut, was ihn physisch und psychisch belastete.
Die Vorsitzende Richterin gab beim Prozessauftakt den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Tötung auf Verlangen möglich wäre. Vier weiter Verhandlungstermine bis Anfang Juni sind angesetzt.
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