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Rechtspfleger können künftig Robe tragen

Das Tragen der Robe soll künftig in Thüringen die Unabhängigkeit und Neutralität der Arbeit von Rechtspflegern unterstreichen. (Symbolbild) / Foto: Peter Steffen/dpa
Das Tragen der Robe soll künftig in Thüringen die Unabhängigkeit und Neutralität der Arbeit von Rechtspflegern unterstreichen. (Symbolbild) / Foto: Peter Steffen/dpa

Rechtspfleger dürfen in Thüringen künftig Amtstrachten tragen. Was sich Justizministerin Meißner davon verspricht und welche Signale damit gesetzt werden sollen.

In Thüringen können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger künftig eine Robe tragen. Die Abgeordneten des Thüringer Landtags verabschiedeten eine entsprechende Gesetzesänderung. «Das Tragen von Roben ist etwas, was zum Ansehen dieses Berufsbildes beiträgt. Es unterstreicht die Rolle der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger», sagte Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) im Parlament. Das Tragen der Amtstracht helfe zudem dabei, die Neutralität und sachliche Unabhängigkeit ihrer Tätigkeit auch nach außen hin deutlich zu machen.

Übergangszeit für Gerichtszweigstellen

Mit der Gesetzesänderung stimmte das Parlament auch einer Übergangsregelung zu. Konkret wurde die Genehmigung für die Gerichtsstandorte Bad Lobenstein und Ilmenau erneut verlängert. Die letzte Verlängerung für die Zweigstellen war im Jahr 2018 verabschiedet worden, damals noch inklusive des Standorts Saalfeld. Die Zweigstellen waren nach 2006 entstanden, als die Zahl der Amtsgerichte in Thüringen von 30 auf 23 verringert wurde. Sieben ehemalige Gerichte wurden zu Zweigstellen, die in verbliebene Amtsgerichte eingegliedert werden sollten. 

Justizministerin Meißner sagte, die Zusammenführung der noch verbliebenen Zweigstellen mit den Hauptstellen laufe bereits. «Da ist man einfach nicht so schnell, wie man es sich gewünscht hätte.» In Bad Lobenstein werde die Zusammenführung kommendes Jahr gelingen, Ilmenau brauche noch Zeit.

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