Der thüringische AfD-Parteichef Björn Höcke darf an diesem Samstag bei einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Oberfranken nicht als Redner auftreten. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die AfD die Parteiveranstaltung in der Mehrzweckhalle Seybothenreuth nur ohne den geplanten Gastredner durchführen darf.
Ein ähnliches Eilverfahren liegt derzeit zudem beim Verwaltungsgericht in Augsburg. Dabei geht es um eine weitere AfD-Veranstaltung am Sonntag im Allgäu. Die Stadt Lindenberg hat es ebenso untersagt, dass Höcke bei der Versammlung in der Stadthalle reden darf. Das Verwaltungsgericht werde zeitnah über den Eilantrag entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher.
Ursprünglich wollten beide Kommunen der AfD wegen Höcke die Nutzung der Hallen ganz widerrufen, das Augsburger Gericht hatte solch einen Schritt in einem Vorverfahren aber bereits für unzulässig erklärt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als «milderes» Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme. Daraufhin schwenkten die Kommunen darauf um.