Die rechtsextremistische Kampfsportgruppe «Knockout 51» ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zwar eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung. Das oberste deutsche Strafgericht hob am Donnerstag ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena in einzelnen Punkten auf, bestätigte aber grundsätzlich dessen Einschätzung, dass es sich bei der Gruppe nicht um eine Terrorvereinigung handelt. (Az. 3 StR 33/25)
«Knockout 51» wurde nach Angaben der Sicherheitsbehörden spätestens Anfang 2019 in Eisenach in Thüringen gegründet. Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampfsport-Trainings seien junge und nationalistisch gesinnte Personen angelockt und mit rechtsextremistischem Gedankengut in Verbindung gebracht worden, heißt es im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2024. Die Gruppe soll versucht haben, in Eisenach einen «Nazi-Kiez» zu schaffen.