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Raser-Prozess: lebenslange Haft wegen Mordes

Ein gefährlicher Überholversuch hatte im Juli vergangenen Jahres einen Unfall verursacht, bei dem eine Frau ums Leben kam. Für den 25-jährigen Fahrer des Autos fordert die Staatsanwaltschaft nun lebenslange Haft wegen Mordes. (Archivfoto) / Foto: Bodo Schackow/dpa
Ein gefährlicher Überholversuch hatte im Juli vergangenen Jahres einen Unfall verursacht, bei dem eine Frau ums Leben kam. Für den 25-jährigen Fahrer des Autos fordert die Staatsanwaltschaft nun lebenslange Haft wegen Mordes. (Archivfoto) / Foto: Bodo Schackow/dpa

Sein gefährlicher Überholversuch hatte einen Unfall verursacht, bei dem eine junge Frau starb. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft für den 25-Jährigen.

Im Prozess um einen tödlichen Raser-Unfall im Saale-Orla-Kreis ist der 25-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gera sprach ihn wegen Mordes und versuchten Mordes schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im Juli vergangenen Jahres bei einem illegalen Autorennen einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Wagen verursacht hat, bei dem dessen 21-jährige Fahrerin ums Leben kam. Der Beifahrer des Angeklagten wurde bei dem Unfall nahe Oberoppurg schwer verletzt.

In der wochenlangen Verhandlung hatten sich Gericht, Anklage und Verteidigung auch vor Ort ein Bild von dem Unfallhergang gemacht. Entscheidend war dann die Frage, ob es sich bei der Tat um Mord oder fahrlässige Tötung gehandelt hat. Der Unfall passierte auf dem täglichen Arbeitsweg des 25-Jährigen, der nun seinen Führerschein abgeben muss - für die Dauer von mindestens fünf Jahren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Afghanistan stammende Angeklagte den Tod des Unfallopfers «aus niederen Beweggründen» billigend in Kauf genommen hat. Er habe die Tücken und Gefahren der schwer einsehbaren Strecke gut gekannt. Im morgendlichen Berufsverkehr habe er dennoch ein Überholmanöver versucht, dessen Erfolg allein vom Zufall abhing, so der Richter in der Urteilsbegründung.

Unfall bei gefährlichem Überholmanöver war nicht zu verhindern

Der Unfall sei nicht mehr zu verhindern gewesen, da es erst in letzter Sekunde Sichtkontakt mit der entgegenkommenden Fahrerin geben konnte. Das hatte auch ein Sachverständiger vor Ort bestätigt. Das Gericht folgt mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die den Beifahrer des Angeklagten und die Eltern des Opfers in dem Verfahren vertrat.

Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert. Der Angeklagte hatte sich in einem Brief bei den Eltern des Opfers entschuldigt und vor Gericht erklärt, er bereue seine Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zeugenberichte über rücksichtslose Fahrweise

Zahlreiche Zeugen hatten im Laufe des Verfahrens immer wieder über die rücksichtslose Fahrweise des Angeklagten berichtet. Der 25-Jährige hatte seinen Führerschein erst ein knappes Jahr zuvor erhalten. 

Seit 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nun kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden - auch dann, wenn es sich nur um einen beteiligten Fahrer handelt. 2020 hatte der Bundesgerichtshof im Prozess um die sogenannten «Ku’damm-Raser» erstmals ein Mord-Urteil wegen eines illegalen Autorennens, bei dem eine unbeteiligte Person starb, bestätigt.

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