Im Prozess um die Vernachlässigung seines schwer körperlich und seelisch behinderten Kinds hat der Vater Fehler eingeräumt. «Ich stehe heute vor Ihnen, weil ich in der schwersten Zeit meines Lebens als Vater versagt habe», las der Verteidiger des 44-Jährigen beim Prozessauftakt am Landgericht Erfurt aus einer von seinem Mandanten verfassten Erklärung vor.
Es gebe keine Entschuldigung dafür, dass sein Kind unter seiner Obhut habe leiden müssen. Er habe aus Überforderung die Pflege des 2001 geborenen Sohns allein auf seine Ehefrau abgeschoben. Diese habe sich aber wegen körperlicher Beschwerden eigentlich auch nicht kümmern können, gab er später bei seiner Einlassung an. Warum sie sich keine Hilfe suchten, konnte er nicht erklären.
Anklage: Versuchter Totschlag durch Unterlassung
Der Mann ist ebenso wie seine gleichaltrige Ehefrau wegen versuchten Totschlags durch Unterlassung angeklagt. Sie sollen es über längeren Zeitraum unterlassen haben, ihren Sohn adäquat zu versorgen und zu pflegen. Sie hätten es unterlassen, ihm ausreichend Essen und Trinken zu geben und ihn nicht gewaschen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Auf Bitten und Appelle seitens der Schule, die wegen des Zustands des Sohns besorgt gewesen sei, sollen die Eltern nicht reagiert haben. Als im März 2023 dann unter anderem ein Schulpädagoge und eine Ärztin nach abgelehnten Kontaktversuchen in die Wohnung der Familie nach Weimar kamen, habe sich laut Anklage den Fachleuten ein erschreckendes Bild gezeigt.
Auf 15 Kilogramm Gewicht abgemagert
Die Wohnung sei in einem unsauberen, unhygienischen Zustand gewesen. Der Sohn, der einen Rollstuhl nutzte und nicht sprechen konnte, sei in einem verwahrlosten, abgemagerten und körperlich desolaten Zustand gewesen. Er habe zu dem Zeitpunkt 15 Kilogramm gewogen, sei dehydriert gewesen. Die Vernachlässigung habe bis hin zu einem lebensbedrohlichen Zustand geführt, das sei den Eltern bewusst gewesen, hätten aber keine Hilfe geholt.
Diese Verfassung will der Vater laut seiner Einlassung nicht wirklich bemerkt haben. Schon immer sei der Sohn kleiner gewesen, habe kein Fett ansetzen oder Muskeln aufbauen können und höchstens 18 Kilogramm gewogen. Sein Sohn sei, soweit er wisse, immer mit Essen und Trinken versorgt worden. Dass die unhygienischen Zustände in der Wohnung auch eine gesundheitliche Gefahr für das Kind mit schwachem Immunsystem sein könnten, habe er erst rückblickend erkannt.
Die Verteidigerin der Mutter stellte in Aussicht, dass sich auch ihre Mandantin im weiteren Prozessverlauf äußern werde. Weitere Verhandlungstermine sind bis einschließlich 24. April geplant.
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