Bei der Klage der Thüringer AfD-Fraktion gegen Regelungen zur Juristenausbildung geht es aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs vor allem darum, ob diese mit dem Recht auf Berufsfreiheit vereinbar sind. «Das ist der entscheidende Punkt», sagte der Präsident des Gerichts, Klaus von der Weiden, während der mündlichen Verhandlung in Weimar. «Und die Sache ist nicht einfach, muss man eindeutig sagen.»
Die anderen Argumente, die die AfD gegen die entsprechende Regelung vorbringe, seien nach der vorläufigen Einschätzung des Gerichts weniger entscheidend für die Erfolgsaussichten der Klage.