Nach der Verurteilung von acht mutmaßlichen rechtsextremen Drogendealern in Erfurt nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall unter die Lupe. Am Mittwoch verhandelte der 2. Strafsenat in Karlsruhe über die Revision der Staatsanwaltschaft. Anders als das Landgericht Erfurt hält sie zwei Angeklagte nicht für Helfer, sondern für Mittäter des Drogenhandels. Am 11. März will der BGH eine Entscheidung verkünden.
Das Landgericht hatte im September 2023 die insgesamt acht Angeklagten in dem Verfahren zu Bewährungs- und Haftstrafen von bis zu elf Jahren verurteilt. Alle Angeklagten gehörten den Ermittlungen zufolge zu einer Gruppierung, die sich als «Bruderschaft Thüringen» bezeichnet. Diese gliederte sich in eine Führungsriege, die «Turonen», und deren Unterstützer, die «Garde 20».