Angesichts der riesigen Pensionierungswelle in der Thüringer Justiz will die BSW-Landtagsfraktion für Richter die freiwillige Verlängerung ihrer Dienstzeit ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei jetzt erarbeitet worden, sagte der Haushaltssprecher der Fraktion und Mitglied im Justizausschuss, Alexander Kästner, der Deutschen Presse-Agentur. Das Vorhaben müsse noch mit den Koalitionsfraktionen von CDU und SPD abgestimmt werden und solle dann gemeinsam möglichst noch im Mai in den Landtag eingebracht werden.
Bei dem von der BSW-Fraktion erarbeiteten Entwurf geht es um eine Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwaltsgesetzes. Demnach sollen Richter künftig auf Antrag ihren Ruhestandseintritt um bis zu drei Jahre hinausschieben können – maximal bis zum 70. Lebensjahr. Die Regelung soll befristet bis Ende 2032 gelten. Ausnahmsweise könnten dem Entwurf zufolge auch Richter einmalig einen solchen Antrag stellen, wenn sie noch nicht länger als zwei Jahre im Ruhestand gewesen sind.
Ruhestand nicht mehr starr
Derzeit müssen Richter in Thüringen mit spätestens 67 Jahren in den Ruhestand gehen - eine Verlängerungsoption ist gesetzlich ausgeschlossen. Durch die freiwillige Verlängerung der Dienstzeit solle verhindert werden, dass erfahrene Juristen in großer Zahl gleichzeitig ausscheiden, erklärte Kästner. Neueinstellungen allein könnten den kurzfristigen Verlust an Erfahrung und Spezialwissen nicht ausgleichen.
Der Fachkräftemangel werde dadurch abgemildert und die künftige Altersstruktur entzerrt. Dies sei insbesondere für komplexe und langwierige Verfahren von Bedeutung. Zugleich werde mit einer Flexibilisierung der Altersgrenze dem Wunsch von Richtern entsprochen, die gerne noch weiterarbeiten möchten, betonte Kästner.
Wettbewerb um Erfahrung
Ähnliche Modelle werden bereits in anderen Bundesländern wie Hessen und Sachsen praktiziert. Das BSW will in Thüringen mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis zum 70. Lebensjahr jedoch weitergehen, um im Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen zu können. In den nächsten zehn Jahren wechseln laut Justizministerium 369 Richter und Staatsanwälte in Thüringen regulär in den Ruhestand - knapp 45 Prozent des jetzigen Personalbestandes.
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