Thüringer Verfassungsrichter können die Amtsgeschäfte künftig auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterführen. Eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete der Landtag mit einer Mehrheit von CDU, BSW, SPD und Linke in Erfurt.
Das Höchstalter von 68 Jahren selbst wurde nicht geändert. Jedoch dürfen die amtierenden Verfassungsrichter auch nach Erreichen dieser Altersgrenze weitermachen, solange noch kein Nachfolger gefunden und gewählt ist.
Hintergrund für die Änderung sind unter anderem die komplizierten Mehrheitsverhältnisse im Parlament und Schwierigkeiten in der Vergangenheit, Zwei-Drittel-Mehrheiten für die Besetzung wichtiger Posten in der Justiz zu bilden. Die Thüringer AfD-Fraktion hat mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag und damit eine Sperrminorität. Sie kann damit die Wahl von Kandidaten als Verfassungsrichter verhindern.